Betriebliche Altersvorsorge

Medizinische Fachangestellte (MFA) spielen eine wichtige Rolle im Praxisalltag, doch sie sind sicherlich keine Großverdiener. Damit sie im Alter nicht in Armut abrutschen, sollten sie schon frühzeitig vorsorgen – zum Beispiel über eine betriebliche Altersvorsorge. Davon machen bislang zu wenige MFA Gebrauch. Eine gemeinsame Kampagne von Arbeitnehmer- und Arbeitgebervertretung soll das ändern.

 

„Verschenk nichts mehr: Lass deinen Chef ab sofort für dich vorsorgen“ – Unter diesem Motto steht die aktuelle Kampagne, die noch bis Ende dieses Monats läuft. „Ziel ist es, vor allem junge Kolleginnen und Kollegen für das Thema zu sensibilisieren“, sagt Hannelore König, erste Vorsitzende des geschäftsführenden Vorstandes vom Verband medizinischer Fachberufe e. V. (VmF). Die Kampagne wird deswegen zielgruppengerecht über Soziale Medien wie Facebook und Instagram beworben.

Im Kern geht es um den Tarifvertrag zur betrieblichen Altersvorsorge, den der VmF bereits 2008 mit den Arbeitgebervertretern – darunter die Arbeitsgemeinschaft zur Regelung der Arbeitsbedingungen der Arzthelferinnen/Medizinischen Fachangestellten (AAA) – geschlossen hat. Damit wurde erstmals die Möglichkeit geschaffen, über einen Arbeitgeberbetrag eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen – ohne dass die Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer selbst Geld beisteuern müssen. Zuvor hatten sie nur die Möglichkeit, freiwillig und komplett selbst finanziert eine betriebliche Altersvorsorge aufzubauen.

Eckpunkte des Tarifvertrags

Auf Basis dieses Tarifvertrags zahlt der Praxisinhaber aktuell 76 Euro monatlich für Vollzeit- und Teilzeitbeschäftigte mit mindestens 18 Wochenstunden in die betriebliche Altersvorsorge ein. Wer weniger als 18 Stunden pro Woche arbeitet, hat Anspruch auf 43 Euro pro Monat, Auszubildende nach der Probezeit auf 53 Euro.

Darüber hinaus haben die Beschäftigten die Möglichkeit, diesen Betrag freiwillig im Rahmen der Entgeltumwandlung aufzustocken. Auf diesen freiwilligen Beitrag erhalten sie noch einen Arbeitgeberzuschuss in Höhe von 20 Prozent, mindestens aber zehn Euro.

Beispiel:

Ein Arzt zahlt für eine MFA, die Vollzeit arbeitet, 76 Euro monatlich in die Altersvorsorge ein. Die MFA legt 30 Euro im Rahmen der Entgeltumwandlung dazu. Auf diese 30 Euro erhält sie aber nicht nur sechs Euro – so hoch wäre der Arbeitgeberzuschuss von 20 Prozent – sondern eben zehn Euro. „Dieser Arbeitgeberzuschuss soll ein Anreiz für die MFA bieten, auch selbst einen Beitrag zur Altersvorsorge zu leisten“, sagt Dr. med. Cornelia Goesmann, erste Vorsitzende der AAA. Im genannten Beispiel kommt die MFA so mit einem Einsatz von 30 Euro auf insgesamt 116 Euro, die monatlich in ihre betriebliche Altersvorsorge eingezahlt werden.

Bindend ist der Tarifvertrag für beide Parteien, wenn die MFA im VmF und der Arzt in der AAA organisiert sind. MFA haben jedoch auch Anspruch darauf, wenn in ihrem Arbeitsvertrag ausdrücklich auf den Tarifvertrag Bezug genommen wird. Eine freiwillige Vorsorge im Rahmen der Entgeltumwandlung ist immer möglich.

„Gesundheitsrente“ auf MFA zugeschnitten

Anbieter zur betrieblichen Altersvorsorge gibt es viele. Doch 50 oder gar 100 Euro monatlich einzuzahlen, ist für viele MFA nicht möglich. „Das Gehalt ist ohnehin schon gering. Da wird jeder Euro gebraucht – für Miete, Auto oder Kinder, vor allem, wenn man alleinerziehend ist“, sagt Hannelore König. Mit der sogenannten „Gesundheitsrente“ der Deutschen Ärzteversicherung gibt es ein Angebot, das die Einkommenssituation vieler Angestellter im Gesundheitswesen berücksichtigt und auch kleinere Einzahlungsbeiträge akzeptiert.

„Entwickelt wurde die ‚Gesundheitsrente‘ auch als Service für niedergelassene Ärzte. Damit geben wir ihnen ein Produkt an die Hand, das sie ihren Mitarbeiterinnen empfehlen können, wenn es um den Aufbau einer betrieblichen Altersvorsorge geht. Sie ist für Ärzte eine hervorragende Möglichkeit, Mitarbeiter zu motivieren und an die Praxis zu binden“, ergänzt Cornelia Goesmann.

Doch die Nachfrage hält sich in Grenzen. „Zurzeit haben rund 25.000 MFA einen Vertrag über die ‚Gesundheitsrente‘ abgeschlossen. Bei insgesamt über 300.000 MFA, die deutschlandweit bei niedergelassenen Ärzten arbeiten, eine sehr geringe Zahl“, so Goesmann. Wie viele Verträge MFA bei anderen Anbietern geschlossen haben, ist unklar. Das Potenzial ist aber mit Sicherheit noch nicht erschöpft.

Das Gespräch mit dem Chef suchen

Doch warum verschenken so viele MFA das Geld? „Mit Mitte 20 ist die Rente weit weg. Da machen sich viele Beschäftigte noch keine Gedanken um die Altersvorsorge“, sagt König. Doch genau das sollten sie tun, denn je früher sie mit der Vorsorge beginnen, desto mehr zahlt sie sich im Alter aus. „Aber auch Unwissenheit über die Möglichkeiten einer betrieblichen Altersvorsorge kann ein Grund sein. Das wollen wir durch die Kampagne ändern“, so König weiter.

Bei Interesse an einer betrieblichen Altersvorsorge sollten MFA auf jeden Fall das Gespräch mit dem Chef suchen. Sie ist übrigens als mögliche Zusatzleistung auch immer ein gutes Argument bei Gehaltsverhandlungen. Sind sich beide Parteien einig, leitet der Praxisinhaber alles Weitere in die Wege. MFA sollten sich gut auf ein solches Gespräch vorbereiten. Ausführliche Tipps dazu gibt es beim VmF.