IT KVNO aktuell Letzte Änderung: 27.03.2024 14:35 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Schub für Digitalisierung mit Chancen und Risiken: Welche Auswirkungen haben die neuen Gesetze auf Praxen?

Das Gesetz zur Beschleunigung der Digitalisierung im Gesundheitswesen, kurz Digital-Gesetz (DigiG), und das Schwester-Gesetz, das Gesundheitsdatennutzungsgesetz (GDNG), wurden im Februar 2024 vom Bund verabschiedet.

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© agenturfotografin | Adobe Stock
Telemedizin kann die Versorgung verbessern, vor allem in ländlichen Regionen.

Im Zentrum steht vor allem die elektronische Patientenakte 3.0 (ePA), auch als Opt-out-ePA oder ePA für alle bezeichnet, die zum 15. Januar 2025 verpflichtend eingeführt werden soll. Aber auch Aspekte zur Datennutzung und andere Digitalisierungsthemen sind benannt – wichtige Aspekte werden im Folgenden kurz skizziert.

Telemedizin

Telemedizin wird weiter gestärkt. Dazu werden die 30-Prozent-Limitierung für Videosprechstunden aufgehoben und die Einsatzszenarien ausgeweitet. Auch sind Qualitätszuschläge für Leistungen im Rahmen einer Videosprechstunde vorgesehen. Für die Sicherstellung der Versorgungsqualität wird es weitere – noch zu erarbeitende – Vorgaben geben. Apotheken sollen bei der Telemedizin assistieren, indem dort Beratungen zu telemedizinischen Leistungen oder zum Umgang mit der ePA angeboten werden sollen. Sie erhalten so Zugriff für das Lesen und Schreiben auf die ePA für alle. Im Patientenauftrag werden sie auch Daten löschen oder verbergen können.

IT-Sicherheit in den Praxen

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung soll die IT-Sicherheitsrichtlinie nur noch alle zwei Jahre oder bei besonderem Bedarf anpassen. Dies hat einvernehmlich mit dem BSI, BfDS, BÄK und DKG und im Benehmen mit der gematik zu geschehen. Auch die Datenverarbeitung in der Cloud wird für Sozialdaten bei der Verarbeitung innerhalb der EU unter bestimmten, strengen Voraussetzungen erlaubt werden.

Terminservicestelle (TSS)

Die Anforderungen an die TSS werden feingranularer hinsichtlich der Integration verschiedener Terminarten. Ein Nachrüsten für die TI-Fachdienste ist obligat.

Digitale Gesundheitsanwendungen (DiGA)

Auch für die Betreuung von Schwangeren wird es zukünftig DiGAs geben können. Ihre Zulassung wird auf höhere Risikoklassen nach der europäischen Medizinproduktregulation ausgeweitet werden können, medizinischer Nutzen vorausgesetzt. Die Genehmigung (Kostenübernahme) durch die GKV hat zukünftig binnen zwei Tagen zu erfolgen.

DMP werden digitalisiert

Der Gemeinsame Bundesausschuss wird innerhalb eines Jahres, beginnend für die DMP Diabetes I und II, die Ausgestaltung eines digitalen Versorgungsprozesses zu regeln haben. Die Disease-Management-Programme werden zu eDMPs.

Kompetenzzentrum für Interoperabilität

Eine neue Einrichtung bei der gematik, das Kompetenzzentrum für Interoperabilität, regelt künftig verpflichtend die interoperablen Standards für die IT-Systeme (unter anderem für die Praxisverwaltungssoftware), die Gesundheitsdaten verarbeiten. Ab Januar 2025 gilt dann eine dreijährig zu erneuernde Zertifizierung über die Erfüllung dieser Konformitätskriterien durch die Systemsoftware.

Nutzung der Gesundheitsdaten für die Forschung

Eine Verknüpfung der Krebsregisterdaten und anderer Register mit der Forschungsdatenspende aus der ePA ist vorgesehen. Das Forschungszentrum Gesundheit, angesiedelt beim Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte, bleibt konsolidierende Instanz und Antragsstelle. Der Forschungszweck „Gemeinwohl“ reicht für einen Antrag aus und erlaubt so die Datenherausgabe an alle Akteure, auch privatwirtschaftlich Forschende. Es besteht explizit ein "Forschungsgeheimnis“ vergleichbar der ärztlichen Schweigepflicht. Ein Verstoß würde strafrechtlich geahndet werden.