KVNO aktuell Praxisinformation Letzte Änderung: 20.03.2024 08:40 Uhr

Neues Organspende-Register ist online

Am Montag dieser Woche ist das elektronische Register für Organ- und Gewebespenden in Betrieb gegangen.

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© BZgA

Mit dem digitalen Register verbindet sich der politische Wunsch, dass dadurch die Bereitschaft zur Organspende steigt. Im vergangenen Jahr hatten nur 965 Menschen nach ihrem Tod eines oder mehrere Organe gespendet. Aktuell warten aber rund 8400 Patientinnen und Patienten auf ein lebenserhaltendes Organ. Das Online-Register soll erleichtern, den eigenen Willen zu Lebzeiten zu dokumentieren.

So funktioniert das Organspende-Register

Erreichbar ist es unter www.organspende-register.de. Dort können sich alle Bürgerinnen und Bürger ab 16 Jahren eintragen und ihre Haltung dokumentieren – oder ihren Widerspruch vermerken. Eltern können keine Erklärung im Namen ihrer Kinder abgeben. Für den Eintrag benötigt man zunächst einen Personalausweis mit PIN-Funktion (eID). Ab Oktober soll es auch möglich sein, seine Erklärung per Gesundheits-ID abgeben zu können.

In Entnahmekrankenhäusern können nur eigens dafür berechtigte Ärztinnen, Ärzte und Transplantationsbeauftragte auf das Register zugreifen. Sie müssen sich zudem authentifizieren. Bis spätestens 1. Juli 2024 werden die Krankenhäuser in der Lage sein, im Register hinterlegte Erklärungen zu suchen und abzurufen. Mit der Anbindung der behördlich zugelassenen Gewebeeinrichtungen zum 1. Januar 2025 geht der Betrieb des Registers dann in eine weitere Stufe.

Die Nutzung des Organspende-Registers ist freiwillig. Es ist außerdem weiterhin möglich, seinen Willen auch auf anderem Wege zu dokumentieren – zum Beispiel über den Organspendeausweis oder eine Patientenverfügung. Der Eintrag kann zudem jederzeit geändert werden.

Zum Spenderegister und weiteren Informationen