Abrechnung EBM Honorar KVNO aktuell Letzte Änderung: 01.02.2024 10:28 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Maßnahmen zur Förderung ambulanter Operationen

Zur Förderung des ambulanten Operierens haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband auf weitere Maßnahmen geeinigt.

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Ambulante Operationen werden finanziell stärker gefördert.

So können Vertrags- und Klinikärztinnen und -ärzte künftig mehr Eingriffe ambulant durchführen. Neue spezifische Nachbeobachtungszeiten und eine differenzierte Vergütung nach Schweregraden sollen das ambulante Operieren attraktiver machen. Alle Maßnahmen gelten seit 1. Januar 2024.

31 neue OPS-Codes für Vertragsärztinnen und -ärzte

Der AOP-Katalog, der alle Operationen und sonstigen Eingriffe enthält, die die Krankenhäuser ambulant vornehmen und nach EBM abrechnen können, wurde zum 1. Januar 2024 um 171 Eingriffe erweitert. Viele dieser Leistungen sind bereits im Anhang 2 des EBM oder im jeweiligen Fachgruppenkapitel enthalten und können somit jetzt schon von Vertrags- und Belegärzten durchgeführt werden. Für sie sind 31 der 171 OPS-Codes neu.

Zu den neuen Eingriffen im AOP-Katalog gehören therapeutische Herzkatheteruntersuchungen. Vertragsärztinnen und -ärzte können diese Stentimplantationen in den Koronargefäßen bereits jetzt ambulant durchführen und nach EBM abrechnen. Neu ist, dass die postoperative Nachbeobachtung nicht mindestens zwölf Stunden betragen muss, um eine Vergütung zu erhalten. Bei einer kürzeren Überwachungszeit von mindestens sechs Stunden können Ärztinnen und Ärzte seit Januar die GOP 01522 (1307 Punkte/155,98 Euro) abrechnen. Der Bewertungsausschuss hat ferner empfohlen, dass alle Koronarangiografien (GOP 34291 und 34292) und die Nachbeobachtung bei einer Stentimplantation (GOP 01521 und 01522) extrabudgetär und damit in voller Höhe vergütet werden.

Neuer Schweregradzuschlag für Frakturen

Die zu Jahresbeginn eingeführte Schweregradsystematik wird um die operative und konservative Versorgung von Frakturen ausgeweitet. Vertrags- und Klinikärztinnen und -ärzte erhalten seit Januar einen Zuschlag von 20 Prozent auf die operative Leistung. Damit sollen höhere Aufwände vergütet werden, die durch die fehlende Planbarkeit der Eingriffe entstehen, zum Beispiel durch das Vorhalten von Personal und Räumen.