KVNO aktuell Letzte Änderung: 27.03.2024 14:04 Uhr Lesezeit: 4 Minuten

KVNO aktuell 03+04 | 2024 Editorial

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

in den letzten Monaten konnten wir für die nordrheinische Ärzteschaft in Sachen Regresse einiges bewirken – die Zusammenarbeit mit den Krankenkassen und Krankenkassen-Verbänden in unserem Landesteil gestaltet sich zurzeit konstruktiv.

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© KV Nordrhein | Lothar Wels
Dr. med. Carsten König (l.) und Dr. med. Frank Bergmann

Ein Beispiel: Wir haben uns auf eine neue Prüfvereinbarung verständigen können, die das Regressaufkommen deutlich verringern wird. So wurden zum 1. Januar Bagatellgrenzen im Sprechstundenbedarf von 30 auf 150 Euro, im übrigen Verordnungsbereich auf 100 Euro angehoben. Auch die fixe Schadenspauschale von neun Euro bei falsch verordneten Impfstoffen und das Prinzip „Beratung vor Regress“ bringen Praxen deutliche Erleichterungen. Das ist ein wichtiges Signal an den medizinischen Nachwuchs, für den die Sorge vor möglichen Regressen ein wesentlicher Grund ist, sich gegen die Niederlassung zu entscheiden. Wir hoffen, dass wir diesen konstruktiven Weg bei den nächsten Verhandlungen mit den Krankenkassen beibehalten können.

Herausfordernd und weiter mühsam gestaltet sich dagegen das Thema der Entbudgetierung. Während diese für die hausärztlichen Kolleginnen und Kollegen schon mehr oder weniger eingepreist ist, müssen wir für eine Entbudgetierung der Fachärztinnen und Fachärzte vermutlich noch länger kämpfen. Auf einer Tagung in Berlin gab es erstmals konkrete Ankündigungen von Bundesgesundheitsminister Karl Lauterbach. Mit Ankündigungen des Ministers ist es leider aber so eine Sache, denn daran mangelte es in seiner bisherigen Amtszeit nicht. Das Problem besteht eher in der konkreten Umsetzung. Dabei drängt die Zeit mehr denn je, wie diese Zahlen zeigen: Die Unterfinanzierung der ambulanten Versorgung in Nordrhein betrug allein in den ersten drei Quartalen 2023 insgesamt 385 Millionen Euro. Und bei diesen Mitteln handelt es sich um keine „Extra-Zuwendung“, sondern sie stehen uns als Honorar für unsere geleistete Arbeit zu. Zusammen mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung werden wir uns daher als KV Nordrhein auf Bundesebene weiterhin intensiv für eine vollständige Entbudgetierung aller Fachgruppen einsetzen. Hierfür werden wir alle Mittel und Wege nutzen, die uns zur Verfügung stehen.

Das gilt auch für einen im Sinne der nordrheinischen Praxen möglichst reibungslosen Start der elektronischen Patientenakte für alle. Der für den 15. Januar 2025 angekündigte Neustart der ePA darf einfach kein erneutes Desaster und auch kein Versuchsballon für unsere Praxen werden. Was es braucht, ist eine intensive Testphase. Außerdem muss die Politik anders als bisher frühzeitig für klare Verhältnisse sorgen und auch die PVS-Hersteller in die Pflicht nehmen. Das BMG und die Krankenkassen sollten die Zeit bis zum 15. Januar dringend nutzen, um die Versicherten über entsprechende Kampagnen umfassend über die Funktionsweise der ePA für alle zu informieren. Es kann nicht angehen, dass diese Aufklärungsarbeit – wie zu Jahresbeginn beim E-Rezept – auch dieses Mal wieder in die Praxen verlagert wird.

Ein weiterer Punkt: Was wir zusätzlich brauchen, sind Klarheit sowie Transparenz zu den Rechten und Pflichten im Umgang mit der ePA. Wir denken hier zum Beispiel an spezifische Konstellationen, etwa bei nicht-einwilligungsfähigen Patientinnen und Patienten sowie im Fall von Minderjährigen mit unterschiedlichen Sorgerechts-Verantwortlichen. Um hier die Risiken zu minimieren, müssen entsprechende Ermächtigungsgrundlagen geschaffen werden.

Als KV Nordrhein werden wir die Zeit bis Januar nutzen, Sie in allen Belangen rund um die ePA zu begleiten, auf dem Laufenden zu halten und zu unterstützen!

Dr. med. Frank Bergmann
Vorstandsvorsitzender

Dr. med. Carsten König, M. san.
Stellv. Vorstandsvorsitzender