Abrechnung Vertrag KVNO aktuell Letzte Änderung: 27.03.2024 16:32 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Krebsregister: Meldung von Tumordaten höher vergütet

Ärztinnen und Ärzte erhalten seit 1. Februar 2024 eine höhere Vergütung für ihre Meldungen an die klinischen Krebsregister.

Auf die Neufassung der Krebsregister-Meldevergütung-Vereinbarung haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der GKV-Spitzenverband geeinigt. Besonders bei Therapie- und Abschlussdaten konnte eine Verbesserung erreicht werden. Hier steigt die Vergütung von fünf auf neun Euro.

 

Klinische Krebsregister: Neue Meldungsvergütung im Überblick

Leistung
Vergütung seit 01.02.2024
Meldung einer Diagnosestellung eines Tumors nach hinreichender Sicherung
19,50 € (bisher: 18,00 €)
Meldung von Verlaufsdaten
9,00 € (bisher: 8,00 €)
Meldung von Therapie- oder Abschlussdaten
9,00 € (bisher: 5,00 €)
Meldung eines histologischen oder labortechnischen oder zytologischen Befundes
4,50 € (bisher: 4,00 €)

Ärztinnen und Ärzte in Praxen und Krankenhäusern sind verpflichtet, bestimmte Daten ihrer Tumorpatientinnen und Tumorpatienten an die klinischen Krebsregister zu melden. Ziel ist es, die Behandlung von Krebserkrankungen zu verbessern, indem möglichst lückenlos Daten über das Auftreten, die Behandlung und den Verlauf in der ambulanten und stationären Versorgung erfasst und ausgewertet werden. Abgerechnet wird nicht über die Kassenärztlichen Vereinigungen, sondern über die Krebsregister.