Heilmittel Verordnung KVNO aktuell Letzte Änderung: 27.03.2024 17:26 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Ergotherapie: Blankoverordnungen ab April möglich

Ab dem 1. April 2024 können Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten bei bestimmten Indikationen erstmals sogenannte Blankoverordnungen für die Ergotherapie ausstellen.

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© Svitlana | Adobe Stock
Bei bestimmten Indikationen können ab April Blankoverordnungen für die Ergotherapie ausgestellt werden.

Dies gilt für folgende drei Indikationsbereiche:

  • Diagnosegruppe SB1 (Blankoverordnung nur durch Ärztinnen und Ärzte): Erkrankungen der Wirbelsäule, Gelenke und Extremitäten mit motorisch-funktionellen Schädigungen
  • Diagnosegruppe PS3: wahnhafte und affektive Störungen/Abhängigkeitserkrankungen
  • Diagnosegruppe PS4: demenzielle Syndrome

Die drei Diagnosegruppen werden automatisch durch die Praxissoftware erkannt. Anschließend wird zur Entscheidung für oder gegen eine Blankoverordnung aufgefordert.

Sollte sich für eine Blankoverordnung entschieden werden, kann auf weitere Angaben bezüglich Heilmittel, Anzahl der Behandlungseinheiten und Therapiefrequenz verzichtet werden. Die Ergotherapeuten übernehmen dann die Verantwortung nicht nur für den Inhalt, die Menge und die Intensität der Behandlung, sondern auch für die wirtschaftliche Behandlungsweise. Damit unterliegen Blankoverordnungen nicht den ansonsten für den Verordnenden geltenden vertragsärztlichen Wirtschaftlichkeitsprüfungen (nach Paragraf 106b SGB V). Blankoverordnungen werden im Rahmen einer Wirtschaftlichkeitsprüfung genauso behandelt wie Verordnungen des langfristigen Heilmittelbedarfs. Ob bei den oben genannten Indikationsbereichen eine Blankoverordnung oder eine konventionelle Verordnung mit Angabe der Heilmittel, Menge und Frequenz ausgestellt wird, obliegt der Ärztin/dem Arzt oder der Psychotherapeutin/dem Psychotherapeuten. Bei der Entscheidung für eine konventionelle Verordnung bleibt die behandelnde Praxis wie bisher auch selbst in der wirtschaftlichen Verantwortung.

Weitere Hinweise zur genauen Vorgehensweise bei einer Blankoverordnung für Ergotherapie hat die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) in einer PraxisInfo aufbereitet.

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