Abrechnung EBM Honorar KVNO aktuell Letzte Änderung: 01.02.2024 10:01 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Dialysekostenpauschalen zum 1. Januar 2024 angehoben

Die Kostenpauschalen für nichtärztliche Dialyseleistungen wurden zum 1. Januar 2024 analog zum Orientierungswert erhöht. Darauf haben sich die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband geeinigt.

Die Bewertungen der GOP 40815 bis 40819 und 40823 bis 40838 des EBM-Abschnitts 40.14 steigen um 3,85 Prozent. 2025 werden die Kostenpauschalen erneut um die im Sommer 2024 zu vereinbarende Steigerungsrate des Orientierungswerts erhöht.

Nachdem die Pauschalen, die insbesondere auch die Kosten für nichtärztliches Personal enthalten, seit Jahren nicht angepasst wurden, wurden sie zu Jahresbeginn erstmals analog zum Orientierungswert erhöht. Nichtärztliche Dialyseleistungen umfassen sämtliche Sach- und Dienstleistungen rund um die Dialyse. Dazu gehören neben der pflegerischen Betreuung der Patientinnen und Patienten unter anderem auch die Bereitstellung der Behandlungseinrichtungen und der Geräte inklusive Reparatur und Wartung sowie die anfallenden Material- und Verbrauchskosten.