Letzte Änderung: 17.01.2024 08:25 Uhr

Gute Ansätze zur Verbesserung, die in Nordrhein bereits gelebt werden

Statement des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Dr. med. Frank Bergmann, und seines Stellvertreters, Dr. med. Carsten König, zu den gestern von Bundesgesundheitsminister Prof. Dr. Karl Lauterbach vorgelegten Eckpunkten zur Reform der Notfallversorgung.

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© KV Nordrhein / Lothar Wels
KVNO Vorstand Dr. Frank Bergmann und Dr. Carsten König

„Mit Blick auf die seit Jahren zunehmende Inanspruchnahme der Notdienststrukturen im Land gepaart mit zugleich abnehmenden ärztlichen Ressourcen ist es gut und richtig, dass der Bundesgesetzgeber eine Reform des Systems angeht. Eine stärkere Vernetzung der Akteure in der Notfallversorgung begrüßen wir ausdrücklich.

Um unsere Ressourcen effizient zu nutzen und Patientinnen und Patienten die gebotene medizinische Versorgung zukommen zu lassen, ist eine qualifizierte Patientensteuerung unerlässlich. Diese wird mit der geplanten digitalen Vernetzung zwischen dem ambulanten Bereitschaftsdienst (116 117) und den Rettungsleitstellen (112) sowie der Ermöglichung einer klaren und rechtssicheren Überleitung von Hilfesuchenden mit standardisierter Ersteinschätzung gestärkt.

Vorhaltefinanzierung muss auch für den ärztlichen Bereitschaftsdienst etabliert werden

Wir begrüßen auch das Bekenntnis des BMG zum Sicherstellungsauftrag der KVen, nämlich, dass die Vermittlung von Akutpatientinnen und -patienten weiterhin vorrangig in die vertragsärztliche Versorgung erfolgen soll. Vielen Erkrankten kann bereits ambulant durch unsere Vertragsärztinnen und Vertragsärzte geholfen werden. Eine entsprechende pauschale Vorhaltefinanzierung für die Strukturen der Terminservicestellen (TSS), über die die Patientensteuerung erfolgt, ist daher folgerichtig.

Eine Vorhaltefinanzierung benötigen wir auch für die ambulante Notfallversorgung, um die Notdienstpraxen selbst, aber auch die Gehälter für Medizinische Fachangestellte und Bereitschaftsärztinnen und -ärzte bezahlen zu können. Ein Schritt in die richtige Richtung wäre dabei zweifelsohne auch die konsequente Umsetzung des Paragraphen 105 Abs.1b SGB V, der die Kostenträger für zusätzliche Gelder – zweckgebunden für die Förderung regionaler Notdienststrukturen – verpflichtet.

24/7-Versorgung personell nicht leistbar

Was angesichts der knappen Fachkräfteressourcen – gerade in ländlichen Regionen – nicht realisierbar ist, ist eine 24/7 aufsuchende Versorgung. Das ist zum einen personell nicht leistbar, da die Niedergelassenen in ihren Praxen gebraucht werden. Zum anderem würden so ein weiteres Mal unwirtschaftliche Parallelstrukturen aufgebaut. Die ambulante Versorgung findet nach wie vor hauptsächlich in den Praxen der niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten statt! Auch haben wir aus Modellprojekten im Rheinland – wie etwa unserer kinderärztlichen Videosprechstunde – die Erkenntnis ziehen können, dass für eine ambulante Rund-um-die-Uhr-Voll-Versorgung faktisch gar kein Bedarf besteht. Hier sollten künftig unbedingt flexible (telemedizinische) Versorgungslösungen /-anwendungen möglich sein – basierend auf belastbaren bzw. messbaren regionalen Versorgungsanalysen.

Strukturierte Notfallversorgung in Nordrhein gelebte Praxis

Vieles von dem, was heute als Plan in Berlin vorgestellt wurde, ist im Rheinland bereits gelebte Praxis. Mit Portalpraxen sind ambulante Notdienstpraxen bereits an Krankenhäusern etabliert. Durch einen gemeinsamen Tresen können dort Patientinnen und Patienten in der für ihre Behandlung angebrachten Struktur in der Notaufnahme oder der Notdienstpraxis behandelt werden. Die Portalpraxen haben sich in Nordrhein als zentrale Anlaufstellen sehr gut etabliert und führen somit dazu, dass Patientinnen und Patienten in die richtige Versorgungsform geleitet werden.

In NRW haben wir somit schon einen elementaren Beitrag zu einer besseren und strukturierteren Notfallversorgung leisten können. Schön, dass diese sektorenübergreifende Behandlungsstruktur nun in Form von integrierten Notfallzentren bundesweit Anwendung findet. Für den Erhalt dieser etablierten und bewährten Strukturen werden wir uns auch künftig zusammen mit den politischen Partnerinnen und Partnern im Bundesland stark machen. Ebenso stark machen werden wir uns weiterhin für den Entfall der Sozialversicherungspflicht für Bereitschaftsärztinnen und
-ärzte – dies wäre neben den geplanten Struktur- und Steuerungsmaßnahmen für eine progressive und zukunftssichere Ausgestaltung des ambulanten Notdienstes im Land ebenso unerlässlich.“

Kontakt

Christopher Schneider

KV Nordrhein
stellv. Pressesprecher

Telefon +49 211 5970 8280
E-Mail presse@kvno.de

Thomas Petersdorff

KV Nordrhein
Pressereferent

Telefon +49 211 5970 8109
E-Mail presse@kvno.de