Praxisinformation Letzte Änderung: 15.02.2024 12:10 Uhr

Die KV Nordrhein verfolgt eine konservative Anlagestrategie

Aus gegebenem Anlass möchte die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) folgenden Sachverhalt deutlich machen: Als Körperschaft des öffentlichen Rechts unterliegt die KVNO beim Umgang mit ihren Finanzen besonderen Verpflichtungen.

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© Zerbor|AdobeStock

Diese ergeben sich vor allem aus den Regelungen in den Sozialgesetzbüchern IV und V (u.a. in den Paragraphen 80 bis 86 und 220, sowie 78 ).

Danach ist die KVNO verpflichtet, ihre Anlagen (zum Beispiel Betriebsmittel, Rücklagen und Verwaltungsvermögen) nach dem Grundsatz der Anlagensicherheit zu verwalten und stets für eine ausreichende Liquidität der Organisation zu sorgen. Ebenso soll ein angemessener Ertrag erwirtschaftet werden.

Auf Grundlage der geltenden gesetzlichen Vorgaben verfolgt die KVNO hierbei grundsätzlich eine konservative Anlage-strategie. Dabei sind auch die einschlägigen Anforderungen und Empfehlungen des Bundesamtes für soziale Sicherung sowie die des Bundesversicherungsamtes maßgebend.

Bei der KVNO sind weder aktuell noch rückblickend Forderungsausfälle im Bereich von Finanzanlagen eingetreten. Die Anlagestrategie der KVNO schließt Aktivitäten im Immobilienbereich aus. Ergänzend dazu greifen weitere Sicherungsmaßnahmen durch die Einbindung von Prüfungs-instanzen. Die Geschäftstätigkeiten der KV werden jährlich durch eine externe renommierte Wirtschaftsprüfungs-gesellschaft auf Ordnungsmäßigkeit geprüft.

Kontakt

Christopher Schneider

KV Nordrhein
stellv. Pressesprecher

Telefon +49 211 5970 8280
E-Mail presse@kvno.de

Thomas Petersdorff

KV Nordrhein
Pressereferent

Telefon +49 211 5970 8109
E-Mail presse@kvno.de