Letzte Änderung: 08.08.2023 11:00 Uhr

KVNO: Einfache Erkrankungen gehören nicht in den Notdienst!

Statement des Vorstandsvorsitzenden der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein (KVNO), Dr. med. Frank Bergmann, zur aktuellen Diskussion um eine mögliche Gebühr im Kindernotdienst.

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© KV Nordrhein
Dr. med. Frank Bergmann, Vorstandsvorsitzender der KV Nordrhein

Der Präsident des Berufsverbandes der Kinder- und Jugendärzte (BVKJ), Dr. med. Thomas Fischbach, hat gefordert, dass sich die Notfallversorgung in erster Linie auf wirkliche Notfälle konzentrieren müsse. Aufgrund der extrem hohen Auslastung sowohl des ambulanten als auch des stationären Notdienstes könnten sich Ärztinnen und Ärzte nicht um Bagatellanliegen kümmern, für die es manche Eltern unter der Woche nicht in die Praxis schafften, so Fischbach. Deswegen hat der BVKJ-Präsident für bestimmte Fälle eine Gebühr für die Nutzung des Notfalldienstes vorgeschlagen.

„Grundsätzlich habe ich Verständnis für die Kritik des ärztlichen Kollegen am Umgang mit notärztlichen Ressourcen. Wir beobachten schon seit Längerem, dass vor allem auch der ambulante Kindernotdienst immer häufiger nicht nur bei mittelschweren bis schweren Erkrankungen, sondern auch bei leichten Störungen in Anspruch genommen wird. Es fällt auf, dass häufig einfach keine Erfahrungen mehr in den Familien vorliegen, wie beispielsweise mit einfachen Infekten umzugehen ist. Dies belastet die ambulanten Bereitschaftsdienste gerade an Wochenenden und Feiertagen deutlich mehr als nötig.   

Um gezielt auf die Fragen und Unsicherheiten der Eltern von erkrankten Kindern eingehen zu können, hatte die KVNO im vergangenen Winter eine Videosprechstunde im kinderärztlichen Notdienst eingerichtet. Insgesamt wurden dabei mehr als 2.300 Videosprechstunden durchgeführt. Fast der Hälfte der anrufenden Eltern konnte bereits im Rahmen der Online-Beratung abschließend geholfen werden, sodass die jungen Patientinnen und Patienten im Anschluss keine Notdienstpraxis zur weiteren Behandlung aufsuchen mussten.

Bisher fehlt es allerdings an einer gesicherten Finanzierung für eine flächendeckende Etablierung dieses Angebotes, das wir als KVNO auch im kommenden Winter wieder bereitstellen wollen. In jedem Fall ist eine sinnvolle Steuerung von Patientinnen und Patienten wegen der immer begrenzteren personellen Ressourcen im Notdienst dringend erforderlich. Die Forderung des BVKJ besteht nun darin, die Eltern in gewissen Fällen stärker in die Verantwortung zu nehmen. An der Stelle möchte ich ergänzen, dass man, wenn Politik und Kassen dies nicht möchten, eben alternative Steuerungsmöglichkeiten anbieten und auch finanzieren muss. Wir konnten zeigen, dass die Videosprechstunde im Kindernotdienst eine sinnvolle Alternative sein könnte.

Ein weiterer Punkt spielt hier auch eine wichtige Rolle: ein qualitativ hochwertiges Ersteinschätzungsverfahren, das Anliegen von Patientinnen und Patienten sinnvoll filtern kann. Dies erfolgt z. B. über die Service-Hotline für die ambulante Versorgung 116 117. Anfang März hat die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein den Betrieb der Hotline für das Rheinland selbst übernommen. Seitdem hat sich die Erreichbarkeit in jeder Hinsicht deutlich verbessert und lag zuletzt auch an den anruferstarken Wochenendtagen (Samstag und Sonntag) bei nahezu 100 Prozent sowie bei einer Wartezeit von nur knapp über einer Minute. Wir können gerade auch besorgten Eltern sehr empfehlen, diesen Service intensiv zu nutzen.“

Kontakt

Christopher Schneider

KV Nordrhein
stellv. Pressesprecher

Telefon +49 211 5970 8280
E-Mail presse@kvno.de

Thomas Petersdorff

KV Nordrhein
Pressereferent

Telefon +49 211 5970 8109
E-Mail presse@kvno.de