Praxisinformation Letzte Änderung: 05.04.2024 16:43 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Weiterentwicklung der Hybrid-DRGs

Der Hybrid-DRG-Katalog für das ambulante Operieren wird im kommenden Jahr erweitert.

Darauf haben sich KBV, GKV-Spitzenverband und die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) geeinigt. Neben den bisher durch die Rechtsverordnung festgelegten Eingriffen werden rund 100 weitere Operationen aus sieben Leistungsbereichen aufgenommen, die ab dann mit einer Fallpauschale vergütet werden. Die Vereinbarung tritt zum 1. April 2024 in Kraft und gilt für den Zeitraum vom 1. Januar bis 31. Dezember 2025.

Neue Leistungsbereiche sind:

  • Endoskopische Eingriffe an der Galle, Leber und Pankreas
  • Proktologische Eingriffe an Analfisteln
  • Eingriffe an Hoden und Nebenhoden
  • Brusterhaltende Eingriffe der Mammachirurgie
  • Osteosynthetische Versorgung von Klavikulafrakturen

Des Weiteren sollen die bereits im Katalog beschriebenen Leistungsbereiche um weitere OPS-Kodes erweitert werden. Dazu zählen:

  • Hernienchirurgie
  • Operationen am Sinus pilonidalis

Berechnungsschema für Fallpauschalen

Die Anlage 2 der Vereinbarung definiert die Berechnung der Fallpauschalen der Hybrid-DRG für das Jahr 2025. Zur Kalkulation wird dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) und dem Institut des Bewertungsausschusses (InBA) ein Berechnungsschema zur Verfügung gestellt, in das u. a. der Umgang mit ambulanten Labor- und Sachkosten aufgenommen wurde. Dort ist eine spezifische Analyse der Sachkosten vorzunehmen, um eine sachgerechte Vergütung sicherzustellen.

Alle Einzelheiten zur Vereinbarung gibt es unter diesem Link: www.kbv.de