Abrechnung EBM Honorar KVNO aktuell Letzte Änderung: 12.12.2023 12:13 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Verordnungen per Videosprechstunde: EBM wird zum 1. Januar 2024 angepasst

Ärztinnen und Ärzte beziehungsweise Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können seit Frühjahr dieses Jahres auch in der Videosprechstunde medizinische Rehabilitation verordnen sowie Folgeverordnungen für häusliche Krankenpflege und Heilmittel ausstellen.

Der Bewertungsausschuss (BA) hat deshalb eine Anpassung des EBM zum 1. Januar 2024 beschlossen.

Die folgenden GOP sind dann auch in Behandlungsfällen berechnungsfähig, in denen kein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt, jedoch ein Kontakt in einer Videosprechstunde stattgefunden hat:

  • GOP 01420 für die Überprüfung der Notwendigkeit und Koordination der häuslichen Krankenpflege
  • GOP 01424 für die Folgeverordnung von Behandlungsmaßnahmen zur psychiatrischen häuslichen Krankenpflege
  • GOP 01611 für die Verordnung medizinischer Rehabilitation

Als Zuschlag zur GOP 01611 ist die GOP 01613 bei der Beantragung einer geriatrischen Rehabilitation berechnungsfähig, wenn mindestens zwei Funktionstests gemäß der Rehabilitations-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) durchgeführt wurden. Dazu ist in der Regel ein persönlicher Arzt-Patienten-Kontakt erforderlich.

Der BA hat außerdem die Portopauschale 40128 erweitert. Ärztinnen und Ärzte sowie Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten können diese ab Januar ebenfalls abrechnen, wenn sie in der Videosprechstunde eine Verordnung auf Muster 12, 13 oder 61 ausstellen und dem Patienten oder der Patientin zusenden.

Der Beschluss des BA stand bei Redaktionsschluss noch unter dem Vorbehalt der möglichen Beanstandung durch das Bundesministerium für Gesundheit.