Praxisinformation Letzte Änderung: 03.04.2024 11:34 Uhr Lesezeit: 2 Minuten
Verordnung von Cannabis ab April nicht mehr per Betäubungsmittel-Rezept
Die Verordnung von Cannabis zu medizinischen Zwecken erfolgt ab dem 1. April 2024 nicht mehr auf Betäubungsmittel (BTM)-Rezept.
Cannabis (Pflanzen, Blüten und sonstige Pflanzenteile) zu medizinischen Zwecken, delta-9-THC und Dronabinol sowie Zubereitungen der genannten Stoffe werden dann per Kassenrezept (E-Rezept) verordnet. Dies gilt auch für das Fertigarzneimittel Sativex(R). In der Verordnungssoftware werden die Änderungen erst zum 01. Mai eingepflegt werden.
Hinweis: Für Nabilon gelten die Einschränkungen weiter, sodass das Arzneimittel Canemes(R) wie bisher auf einem BTM-Rezept verordnet werden muss.
Das Cannabisgesetz (CanG) ist am 27. März 2024 veröffentlicht worden und tritt zum 1. April 2024 in Kraft. Die Verordnung von Cannabis und den genannten Stoffen wird nun im Medizinal-Cannabisgesetz (MedCanG) geregelt. Im Betäubungsmittelgesetz (BTMG) und der Betäubungsmittel-Verschreibungsverordnung (BTMVV) sind die entsprechenden Passagen gestrichen worden.
Kurze Übergangsfrist für bereits ausgestellte Verordnungen
Für BTM-Rezepte, die noch im März ausgestellt wurden und die in der ersten Aprilwoche noch gültig sind, soll es eine Übergangsfrist geben. Wenn versehentlich weiterhin BTM-Rezepte für Cannabis verwendet werden, werden Apotheken um eine Neuausstellung bitten und das BTM-Rezept zurückgeben.
Die anderen Regelungen zur Verordnung von Cannabis zulasten der GKV, wie beispielsweise die Genehmigungspflicht durch die Krankenkassen (außer bei SAPV), sind nicht geändert worden.
- VerordnungsInfo (VIN)
- Gesetz zum kontrollierten Umgang mit Cannabis und zur Änderung weiterer Vorschriften (Cannabisgesetz — CanG)