Letzte Änderung: 20.02.2024 13:26 Uhr

Pressebriefing vom 20. Februar 2024

Themen: Auswertung Videosprechstunde im Kindernotdienst / Einordnung zu den Eckpunkten der Notfallreform / Urteil des Bundessozialgerichts zur Sozialversicherungspflicht im ambulanten Notdienst

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© tippapatt|AdobeStock

Nach einer Laufzeit von rund acht Wochen endete am 31. Januar das Angebot der Videosprechstunde im Kindernotdienst, das die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein (KVNO) zum Jahreswechsel erneut eingerichtet hatte. Seit dem 2. Dezember 2023 waren 30 Ärztinnen und Ärzte jeweils mittwochs, feiertags und am Wochenende im Einsatz, um die nordrheinischen Kinderarzt-/ und Notdienstpraxen durch digitale Erstberatungen zu unterstützen.

Die kompletten Informationen aus dem Pressebriefing finden Sie in der nachfolgenden Datei.

Kontakt

Christopher Schneider

KV Nordrhein
stellv. Pressesprecher

Telefon +49 211 5970 8280
E-Mail presse@kvno.de

Thomas Petersdorff

KV Nordrhein
Pressereferent

Telefon +49 211 5970 8109
E-Mail presse@kvno.de