Praxisinformation Letzte Änderung: 06.03.2024 11:00 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Großes Interesse an ePA-Veranstaltung: Noch viele Fragen offen

Das nächste große Thema der Digitalisierung im Gesundheitswesen – die elektronische Patientenakte (ePA) – bewegt die Ärztinnen, Ärzte, Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten sowie ihre Praxisteams sehr.

Ab 15. Januar 2025 soll die ePA allen Versicherten im Rahmen einer Opt-out-Regelung zur Verfügung stehen. Aber bis dorthin sind noch viele Fragen zu klären. Das wurde bei der Infoveranstaltung zur ePA, die die KV Nordrhein gemeinsam mit der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) am 28. Februar 2024 durchgeführt hatte, überdeutlich. Mehr als 2.000 Zuschauerinnen und Zuschauer verfolgten die Vorträge und Diskussionen über den Livestream. Im Chat stellten sie über 350 Fragen, die nun in Zusammenarbeit mit der KBV bearbeitet bzw. an das Bundesministerium für Gesundheit weitergereicht werden.

In den Vorträgen ging es um den Nutzen der ePA, rechtliche Implikationen bis hin zu den Pflichten für Ärztinnen und Ärzte. Die Referentinnen und Referenten aus BMG, Recht und Praxis sprachen u. a. über Handlungspflichten der Praxen, Haftungsfragen, Auswirkungen auf die Praxisabläufe und anstehende Aufgaben für Politik und Selbstverwaltung, damit die Akte im Alltag funktioniert.

Praxen nicht der Ort für Informationskampagnen

An der abschließenden Podiumsdiskussion beteiligten sich auch der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann, und die KBV-Vorständin Dr. med. Sibylle Steiner. Sie machten dem BMG-Vertreter klar, dass das ePA-Projekt nur mit den Praxen und nicht gegen sie funktionieren wird. Nach den Erfahrungen mit dem eRezept sei diesmal eine intensive Testphase vor Einführung unabdingbar, verlangte Bergmann. Dafür seien auch die PVS-Hersteller in die Pflicht zu nehmen. Weiter forderte Bergmann mit Blick auf das Zeitbudget in den Praxen, dass die ePA so aufgesetzt werden müsse, dass sie möglichst aufwandsarm zu befüllen sei. Und: „Die Praxen eignen sich auch nicht für die Information und Aufklärung der Versicherten.“ Das sei Aufgabe des BMG und der Krankenkassen.

Eine Aufzeichnung der Veranstaltung finden Sie hier: