Praxisinformation Letzte Änderung: 11.04.2024 15:02 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Die Prüfverfahrensberatung – ein neues Angebot der KVNO

Zu Beginn des Jahres hat die Beratung der KV Nordrhein neben den bereits etablierten Themen die Prüfverfahrensberatung in ihr Portfolio aufgenommen. Praxen können sich jetzt auch zu laufenden Prüfverfahren im Bereich Arzneimittel und Sprechstundenbedarf beraten lassen.

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© KV Nordrhein

Bei Fragen, ob der Prüfantrag gerechtfertigt ist, was es im Verfahren alles zu beachten gibt oder wer bei der Argumentation und der Aufbereitung entlastender Nachweise gegenüber der Prüfungsstelle bzw. dem Beschwerdeausschuss unterstützen kann, ist die Prüfverfahrensberatung die richtige Adresse.

Das neue Beratungsangebot richtet sich insbesondere an Ärztinnen und Ärzte, die einen Prüfantrag erhalten haben oder sich bereits in einem laufenden Prüfverfahren im Bereich Arzneimittel oder Sprechstundenbedarf befinden. Die Beratung erfolgt im Einzelgespräch, auf Wunsch aber auch gemeinsam mit der Praxispartnerin/dem Praxispartner – persönlich an unseren KV-Standorten Düsseldorf oder Köln, per Videokonferenz oder telefonisch.

Ein weiterer Beratungsschwerpunkt ist die Erläuterung der rechtlichen Grundlagen der Wirtschaftlichkeitsprüfung und der Regelungen zur Prüfvereinbarung. Die Prüfverfahrensberatung kann aber nicht rechtsberatend tätig werden. Die Prüfgremien treffen eigenverantwortliche Entscheidungen.