Vertrag Letzte Änderung: 02.08.2022, 09:48 Uhr

OrthoHeroBKK

Die KV Nordrhein ist dem Vertrag zur besonderen Versorgung gem. § 140a SGB V über eine ärztlich verordnete und kontrollierte, app-gestützte Bewegungstherapie – abgeschlossen zwischen der BKK-VAG Baden-Württemberg, Berufsverband der Orthopädie und Unfallchirurgie, der KV Baden-Württemberg und Herodikos GmbH – mit Wirkung zum 01. Juli 2022 beigetreten. Ziel ist es, die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Patientenversorgung zu verbessern. Durch eine individualisierte und digital gestützte Trainingstherapie bei geeigneten Erkrankungen und Verletzungen auf orthopädisch-unfallchirurgischem Fachgebiet soll mit Hilfe von Eigenübungen die Eigenverantwortung und das Selbstmanagement gestärkt und so die Versorgung erlebbar verbessert werden.

Mit Wirkung zum 1. Juli 2022 ist es möglich, die Leistungen nach diesem Vertrag zu erbringen und abzurechnen.