Qualität Letzte Änderung: 11.01.2023, 10:17 Uhr

Mammographie-Screening

Die Durchführung und Abrechnung von Leistungen im Rahmen des Mammographie-Screenings bedarf einer Genehmigung. Jeder im Team der Screeningeinheit mitarbeitende Arzt muss bestimmte Qualifikationsvoraussetzungen erfüllen. Diese Voraussetzungen sind in der Anlage 9.2 des Bundesmantelvertrags Ärzte (BMV-Ä) geregelt.

Ein Screeningteam setzt sich zusammen aus dem oder den beiden Programmverantwortlichen Arzt / Ärzten (PVA), den Befundern, den Ärzten für die histologische Abklärung, den kooperierenden Krankenhausärzten und den Ärzten, die die Stanzbiopsien unter Röntgenkontrolle durchführen.

Ansprechpartner

Terminvergabe Mammographie-Screening | Zentrale Stelle Mammographie-Screening

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