Vertrag Psychotherapie Qualität KVNO aktuell Letzte Änderung: 27.03.2024 16:37 Uhr Lesezeit: 1 Minuten

Psychotherapie-Vereinbarung zum 1. April 2024 geändert

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung und der GKV-Spitzenverband haben die Psychotherapie-Vereinbarung zum 1. April 2024 angepasst.

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Die geänderte Psychotherapie-Vereinbarung regelt die Voraussetzungen für Abrechnungsgenehmigungen neu.

Neu geregelt werden unter anderem die Voraussetzungen für Abrechnungsgenehmigungen. Die wesentlichen Neuerungen im Überblick:

Neue Berufsgruppe

Mit dem 2019 beschlossenen Psychotherapeutengesetz wurde die Aus- und Weiterbildung von Psychotherapeutinnen und Psychotherapeuten reformiert. Dadurch ist die neue Berufsgruppe der Fachpsychotherapeutinnen und –therapeuten entstanden. Diese können aufgrund der geänderten Psychotherapie-Vereinbarung nun auch eine Abrechnungsgenehmigung bei ihrer zuständigen Kassenärztlichen Vereinigung (KV) beantragen.

Zweitverfahren

Für die Überprüfung der Voraussetzungen zusätzlicher oder weiterer Psychotherapieverfahren, die während oder nach der ersten Aus- oder Weiterbildung erlernt wurden, sind künftig die Kammern zuständig. Die fachliche Prüfung durch die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) entfällt.

Gruppentherapie bei KJP

Die Abrechnungsgenehmigung von Gruppentherapien wird ebenfalls neu geregelt. Bei Kinder- und Jugendlichenpsychotherapeutinnen und –therapeuten (KJP) reicht es künftig auch aus, wenn die Gruppentherapie Teil der Aus- oder Weiterbildung war und dies nachgewiesen werden kann. Bislang war dies bei Fachärztinnen und Fachärzten sowie Psychologischen Psychotherapeutinnen und –therapeuten möglich und wird nun auf die KJP ausgeweitet. Sollte die Gruppentherapie nicht Teil der Aus- oder Weiterbildung gewesen sein, ist eine Nachqualifikation möglich.

Zusatzqualifikation

Fachärztinnen und -ärzte sowie Psychologische Psychotherapeutinnen und -therapeuten können eine Zusatzqualifikation für Psychotherapie bei Kindern und Jugendlichen erwerben, wenn sie eine fachliche Befähigung in demselben Psychotherapieverfahren bei Erwachsenen haben.

Bestandsschutz

Für bestehende Genehmigungen besteht Bestandsschutz. Bis zu zwei Jahre nach Inkrafttreten der neuen Regelungen kann eine Qualifikation nach alten Vorgaben begonnen werden, was eine Beurteilung des Genehmigungsverfahrens nach der am 1. Oktober 2021 in Kraft getretenen Psychotherapie-Vereinbarung ermöglicht.