Praxisinformation Letzte Änderung: 25.04.2024 14:17 Uhr Lesezeit: 2 Minuten

Alte TI-Pauschale: Kassen fordern zu viel gezahlte Mittel zurück – keine Auswirkung auf KV-Verwaltungskostenhaushalt

Zum 1. Juli 2023 ist die TI-Finanzierung auf ein System der direkten quartalsweisen Rechnungsstellung umgestellt worden.

Das heißt: Praxen rechnen seitdem mit ihrer Quartalsabrechnung monatliche Pauschalen zum Ausgleich ihrer TI-Aufwendungen mit der KV Nordrhein ab. Die KVNO wiederum besorgt sich dieses Geld, indem sie den Kassen über die benötigten Mittel für die TI-Finanzierung jeweils pro Quartal eine Rechnung stellt.

Vor dem 1. Juli 2023 war das System ein anderes: Die TI-Aufwendungen der Praxen wurden als Einzelerstattungen ausgezahlt – z. B. für die TI-Erstausstattung, für Betriebskosten oder den Konnektorentausch. Dafür hatten die Kassen der KV Nordrhein fixe Abschlagszahlungen überwiesen. Für das Jahr 2023 summierten sich diese auf 44,7 Millionen Euro. Für das erste und zweite Halbjahr – also die Zeit vor Umstellung des TI-Finanzierungssystems – erstattete die KVNO den Praxen rund 27,1 Millionen Euro. Im Zuge der Jahres-Endabrechnung fordern die Kassen nun korrekterweise 17,6 Millionen Euro zurück.

Der Ärztliche Nachrichtendienst (änd) hatte berichtet, dass sich die Rückforderung möglicherweise auf den Verwaltungskostenhaushalt der KV Nordrhein auswirken könnte. Das ist jedoch nicht der Fall. Der Vorstandsvorsitzende der KV Nordrhein, Dr. med. Frank Bergmann, erklärt dazu: „Die Finanzierung der TI-Pauschalen erfolgt weiterhin vollständig durch die Krankenkassen. Es werden keinerlei Haushalts- oder Honorarmittel dafür eingesetzt.“ Die Kassen hatten der KVNO im Zuge ihrer Abschlagszahlungen für 2023 also mehr Mittel zur Verfügung gestellt, als im ersten Halbjahr 2023 von den Praxen für die Finanzierung ihrer TI-Aufwendungen abgerufen worden sind. Diese nicht benötigten Mittel werden jetzt an die Kassen zurücküberwiesen.