Letzte Änderung: 12.11.2021, 11:36 Uhr

OPTIMAL@NRW

Optimal@NRW steht für Optimierung der Akutversorgung geriatrischer Patienten – rund um die Uhr und wird in der Region Aachen / Düren / Heinsberg durchgeführt.

Ziel dieses Innovationsfondsprojektes unter Konsortialführung des Uniklinkums RWTH Aachen und Beteiligung der KV Nordrhein als Konsortialpartner ist es, nicht notwendige oder vorschnelle Krankenhauseinweisungen zu vermeiden und ein Verbleiben in der gewohnten Umgebung zu ermöglichen, soweit dies medizinisch vertretbar erscheint. Gleichzeitig hat das Projekt das Ziel, durch eine bessere Vernetzung der medizinischen Bereiche, den Einsatz von Tele-Sprechstunden und des Frühwarnsystems die medizinische Versorgung der geriatrischen Patienten in stationärer und ambulanter Pflege zu verbessern.

Unterschieden wird hierbei in Grundversorgung als Versorgung während der Sprechstundenzeiten insbesondere durch Hausärzte, Neurologen und Psychiater sowie Akutversorgung als Versorgung außerhalb der Sprechstundenzeiten durch diensthabende Ärzte des organisierten ärztlichen Notdienstes.

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Grundsätzlich bleibt der Hausarzt für die Bewohner weiterhin der zentrale Behandler und Ansprechpartner bei medizinischen Fragen.

Die grundversorgenden Ärzte können die von ihnen betreuten Bewohner selbst vor Ort besuchen oder über das Optimal@NRW-Telesprechstunden-System versorgen bzw. versorgen zu lassen. Außerdem können sie auf die NäPa(Z) –Nicht-ärztliche Praxisassistenten mit Zusatzaufgaben- zurückgreifen (kann über die 116 117 angefordert werden), welche ärztlich übertragbare Maßnahmen zeitnah vor Ort ausführen können. Eine besondere Genehmigung durch den Arzt ist nicht erforderlich.

Als grundversorgende Ärzte können Ärzte des hausärztlichen Versorgungsbereichs sowie Fachärzte für Neurologie, Nervenheilkunde, Neurologie und Psychiatrie, Psychiatrie und Psychotherapie teilnehmen. Voraussetzung hierfür ist, dass teilnehmende Ärzte die Genehmigung zur Abrechnung der Videosprechstunde nachweisen können. Vorgesehen ist zudem ein schriftliches Teilnahmeverfahren.

Die akutversorgenden Ärzte erklären ihre Einwilligung bei Dienstbeginn in der Notdienstpraxis und erhalten weitere Informationen zur Dokumentation etc.

Die Information, Beratung, Aufklärung und Einschreibung der Patienten erfolgt durch das Uniklinikum Aachen. Eine weitergehende Einschreibung durch die Ärzte ist nicht erforderlich.

Fortführung des Behandlungsansatzes

Der Behandlungszeitraum im Innovationsfondsprojekt endete zum 30.04.2023, jedoch haben sich alle Beteiligten nach längeren Verhandlungen auf eine Fortführung des Behandlungsansatzes bis zum 31.03.2024 geeinigt. Im Rahmen der Fortführung wurden dabei teilweise Pflegeheime durch neue Pflegeheime ersetzt.

Übersicht der Symbolnummern

SNR

Leistungsinhalt

Häufigkeit

Vergütung

Grundversorgende Ärzte (Haus- und Fachärzte)

91360

Dokumentationspauschale

1x im Behandlungsfall je Patient

18,00 €

91361

Tele-Konsultationspauschale

1x je Konsultation je Patient

30,00 €

Akutversorgende Ärzte (Teilnahme am organisierten ärztlichen Notdienst)

91363

Tele-Konsultationspauschale (im Sitzdienst)

1x je Konsultation je Patient im Akutfall

30,00 €

91364

Dokumentationspauschale
(im Sitzdienst)

1x je Konsultation je Patient im Akutfall

15,00 €

91365

Dokumentationspauschale
(im Fahrdienst)

1x je Konsultation je Patient im Akutfall

15,00 €

 

Teilnehmende Krankenkassen

  • Barmer
  • DAK Gesundheit
  • IKK classic
  • Techniker Krankenkasse
  • AOK

Weitere Informationen

Am 12. Januar 2022 fand eine Technik-Schulung für die teilnehmenden Notdienstpraxen statt – diese wurde aufgezeichnet.

Ansprechpartner

Benjamin Nahlmann

KV Nordrhein

Telefon +49 211 5970 8525
Fax +49 211 5970 33235
E-Mail Optimal-NRW@kvno.de