U-Untersuchungen

Das Bild zeigt eine Kinderärztin, die die Größe eines Jungen misst.
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Eltern von jüngeren Kindern werden gebeten, alle U-Untersuchungen wahrzunehmen. Ist dies nicht in den vorgesehenen Zeiträumen möglich, gibt es festgelegte zeitliche Spielräume für einen Nachholtermin.

Die erweiterten Abrechnungszeiten im Rahmen des NRW-weiten Meldeverfahrens gelten unverändert und dauerhaft. Die Vorlage des Elternanschreibens der Zentralen Stelle des Landes NRW (Landeszentrum Gesundheit) oder der entsprechenden Korrespondenznummern in der Praxis ist ausdrücklich nicht erforderlich.

Die Informationen zur Abrechnungen finden Sie in der Tabelle. Weitere Infos zu den Toleranzzeiträumen, zur Meldung der Teilnahme an den U-Untersuchungen sowie zu den Erinnerungsschreiben finden Sie in unten stehendem PDF-Dokument.

Die Gebührenordnungspositionen (GOP):

Untersuchung GOP
U5 01715
U6 01716
U7 01717
U7a 01723
U8 01718
U9 01719