Jetzt auf KIM umstellen – KV-Connect endet am 20. Oktober
KV-Connect wird planmäßig am 20. Oktober 2025 eingestellt. Mehr als zehn Jahre lang bot der Dienst den sicheren Datentransfer im KV System (z. B. Abrechnungen, Arztbriefe, DMP-Dokumentationen) an. Nun übernimmt KIM (Kommunikation im Medizinwesen), ein moderner, bundesweiter TI-Standard, die Aufgaben. KIM hat sich als einheitlicher Standard etabliert, so dass ein paralleler Betrieb mit KV-Connect nicht mehr nötig ist. Ziel der Umstellung ist ein nahtloser Übergang, ohne den Praxisbetrieb zu unterbrechen
Was ist KIM?
KIM (Kommunikation im Medizinwesen) ist ein bundesweit einheitlicher, leistungsfähiger Standard für datenschutzkonforme Kommunikation im Gesundheitswesen. KIM steht nicht nur Arztpraxen, sondern auch Apotheken, Krankenhäusern und anderen Einrichtungen zur Verfügung. Über KIM können u. a. Abrechnungen (1-Click-Verfahren), elektronische Arztbriefe und hybride DRG-Abrechnungen direkt aus der Praxissoftware verschickt werden. Das erfolgt schnell, papierlos und ohne Medienbruch.
Betroffene Anwendungen
- Abrechnungsverfahren (1-Click, Quartalsabrechnungen): Der Versand aus der Praxissoftware erfolgt künftig nur noch per KIM. Bereits heute ist die 1-Click Abrechnung per KIM möglich. Nach 2025 wird der Abrechnungsversand ausschließlich über KIM oder das KVNO-Portal erfolgen.
- Elektronischer Arztbrief und eNachricht: Arztbriefe, Befundberichte und sichere Nachrichten werden nur noch über KIM übermittelt. Bereits jetzt können viele Praxen Arztbriefe qualifiziert signiert per KIM versenden.
- Elektronische DMP-Dokumentation: Praxen sollen Dokumente zu Disease-Management-Programmen (z. B. Diabetes, Asthma) möglichst per KIM übermitteln, alternativ via E-Mail. Ein Versand per CD/DVD ist ab Januar 2026 nicht mehr möglich. Weitere Informationen finden Sie im Merkblatt zur eDMP-Dokumentation. Die Patienten-Teilnahmeerklärung muss weiterhin per Post versendet werden.
- Elektronisches Hautkrebsscreening (eHKS): Die KV Nordrhein nimmt eHKS-Einsendungen zur Abrechnung für das Q3 via KIM, KV-Connect und Portal an; ab Q4 nur noch über KIM und Portal.
- U-Teilnahmebescheinigung: Das Landesamt für Gesundheit und Arbeitsschutz Nordrhein-Westfalen (LfGA NRW) bietet derzeit noch keine KIM-Übermittlung an. Die Behörde nimmt die Meldungen zu den U-Untersuchungen postalisch entgegen.
Hinweis: Für weitere Anwendungen prüfen Sie bitte die Infos auf kv.digital und bei der KBV.
Zeitplan und Fristen
- 31.08.2025: Letzter Tag für Neuregistrierungen bei KV-Connect. Danach können keine neuen KV-Connect-Zugänge mehr beantragt werden.
- 20.10.2025: Abschaltung von KV-Connect - ab diesem Datum sind keine KV-Connect Verbindungen mehr möglich.
- Ab Q4/2025: Abrechnungen können nur noch über KIM oder das KVNO-Portal eingereicht werden. Alle Datenwege über KV-Connect entfallen.