Vertrag Letzte Änderung: 02.10.2025, 06:20 Uhr

tAMD (trockene Makuladegeneration)

Frühzeitige Diagnostik und Behandlung der trockenen Makuladegeneration

Die Kaufmännische Krankenkasse (KKH) hat mit der KV Nordrhein einen Vertrag zur Abrechnung der frühzeitigen Diagnostik und Betreuung der trockenen Makuladegeneration nach § 140a SGB V geschlossen. 

Die AMD ist die häufigste Ursache für eine erhebliche Minderung des zentralen Seh­ver­mögens und eine Erblindung. Mit steigendem Lebensalter nimmt die Zahl der Betrof­fenen und Schwerstbetroffenen stetig zu.

Mit dieser Vereinbarung soll eine trockene AMD frühzeitig diagnostiziert und die Patienten rechtzeitig für Lebensstilveränderungen und die Vermeidung von Risiko­faktoren sensibilisiert werden, um das Fortschreiten der Erkrankung zu verlangsamen. Weiter sollen Patienten mit einer feuchten AMD einer adäquaten Therapie zugeführt werden, um den Verlust des Sehvermögens soweit möglich zu verhindern.