Mädchensprechstunde
Der Vertrag wurde auf Bundesebene zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung, dem Berufsverband der Frauenärzte und dem BKK Landesverband Bayern entwickelt und wird bereits bundesweit umgesetzt.
Mit dem Vertrag sollen 12- bis 17-jährige Mädchen frühzeitig und behutsam an die frauenärztliche Versorgung herangeführt werden. Wesentlicher Bestandteil des Versorgungskonzepts und gleichzeitig Basis für das ausführliche Beratungsgespräch ist ein Fragebogen. Ein weiterer, aber fakultativer Bestandteil ist eine körperliche Untersuchung zur Beurteilung der Pubertätsentwicklung. Auch eine Impfberatung gehört zum Versorgungskonzept.
Gegenstand sind folgende Leistungen:
- Aufklärung, Beratung und Einschreibung neuer Patienten, die noch nicht zum Patientinnenstamm der Praxis gehören
- Auswertung des M1-Fragenbogens und fakultative Durchführung einer körperlichen Untersuchung
- Impfmotivation gegen sexuell übertragbare Erkrankungen für bisher noch nicht keine (vollständig) immunisierten Versicherten
Die genauen Leistungsinhalte sowie Infos zur extrabudgetären Vergütung sind in der Anlage 7 zum Vertrag geregelt. Seit dem 01.10.2024 können Sie Versicherte einschreiben und Leistungen über diesen Vertrag abrechnen.
Die teilnehmenden Krankenkassen entnehmen Sie der Übersicht (Anlage 1).
Noch nicht teilnehmende Gynäkologinnen und Gynäkologen in Nordrhein können ihre Teilnahme an dem Vertrag online über das KVNO-Portal erklären.