Vertrag Impfung Letzte Änderung: 03.11.2025, 11:20 Uhr Lesezeit: 15 Minuten

Vereinbarungen zu Reise-/Satzungsimpfungen

Für Versicherte der in der oben stehenden Übersicht aufgeführten Krankenkassen wurden Vereinbarungen über die Durchführung von Reise-/Satzungsimpfungen abgeschlossen.

Der Impfstoff ist auf dem eRezept (Muster 16) auf den Namen des Versicherten zu Lasten der jeweiligen Kasse zu verordnen. Bitte tragen Sie die "8" in Feld 8 auf dem eRezept ein. Feld 9 (Sprechstundenbedarf) bitte nicht ankreuzen. Teilweise ist keine Zuzahlung zu Impfstoffen durch den Patienten zu leisten (s. Übersicht). 

Sofern eine Indikation für eine Schutzimpfung entsprechend der nordrheinischen Impfvereinbarung vorliegt, erfolgt die Impfung ausschließlich nach dieser. Alle Impfleistungen werden außerhalb der morbidätsbedingten Gesamtvergütung finanziert und zusätzlich zum Regelleistungsvolumen honoriert.

Einige Krankenkassen übernehmen Reiseimpfungen per Kostenerstattungsverfahren. Eine Übersicht (Kostenerstattung Resiemedizin) finden Sie beim Centrum für Reisemedizin im Internet.

Centrum für Reisemedizin

Verträge und Anlagen