Vertrag Impfung Letzte Änderung: 15.09.2025, 13:11 Uhr Lesezeit: 15 Minuten

Influenzaimpfung

Die Grippeimpfung ist nach der Schutzimpfungs-Richtlinie (SI-RL) für Versicherte aller Krankenkassen abrechenbar als

  • Standardimpfung (Symbolnummer (SNR) 89111),
  • Indikationsimpfung (SNR 89112) und
  • berufliche Indikationsimpfung (SNR 89112Y).

Hinsichtlich Durchführung und Abrechnung haben sich im Vergleich zur vorherigen Impfsaison keine relevanten Änderungen ergeben. Der Impfstoff wird gemäß der SI-RL nach wie vor über den Sprechstundenbedarf (SSB) bezogen.

Daneben gibt es weiterhin zusätzlich vereinbarte Satzungsimpfungen mit einzelnen Krankenkassen über die Durchführung von Grippeschutzimpfungen im Rahmen von Satzungsleistungen außerhalb der in der SI-RL genannten Indikationen sowie Altersgruppen.

Mit folgenden Krankenkassen hat die KV Nordrhein entsprechende Vereinbarungen abgeschlossen:

  • AOK R/H
  • BARMER
  • Bergische Krankenkasse
  • BIG direkt gesund
  • BKK 24
  • BKK EUREGIO
  • BKK VDN
  • DAK-Gesundheit
  • IKK classic
  • KKH Kaufmännische Krankenkasse
  • mhplus Betriebskrankenkasse
  • Mobil Krankenkasse
  • pronova BKK
  • Siemens-Betriebskrankenkasse
  • Techniker Krankenkasse
  • VIACTIV Krankenkasse

Diese Krankenkassen übernehmen die Kosten der Impfung für ihre Versicherten unter 60 Jahren ohne bestehende Indikation im Rahmen der Satzung. Die Abrechnung erfolgt auch in diesem Jahr mit der SNR 89112T.

Wichtig: Die Impfleistung für die gesetzlich vereinbarten Satzungsimpfungen nach der SNR 89112T kann nur in der Zeit vom 1. Oktober 2025 bis 31. März 2026 abgerechnet werden. Der Bezug erfolgt hierbei als Einzelverordnung via E-Rezept auf den Namen des Patienten zulasten der Krankenkasse (nicht als SSB-Rezept). Eine Zuzahlung durch die Versicherten entfällt.

Für alle Influenzaimpfungen erhalten Ärztinnen und Ärzte ab 1. Januar 2026 11,09 Euro je Impfung (bis 31.12.2025: 10,79 Euro) , die extrabudgetär vergütet werden.

Impfstoffe in der Saison 2025/2026

Die STIKO hatte Ihre Empfehlungen den Vorgaben der WHO angepasst, so dass für die Saison 2025/ 2026 nur noch trivalente Impfstoffe empfohlen werden.

Für die über 60jährigen Versicherten schreibt die Schutzimpfungs-Richtlinie die Verwendung eines Hochdosisimpfstoffes (derzeit nur Efluelda®, Zulassung ab 60 Jahren) oder eines MF59-adjuvantierten Impfstoffes (derzeit nur Fluad®, Zulassung ab 50 Jahren) vor. Im medizinisch begründeten Einzelfall kann auch eine Impfung mit inaktivierten Standard-Impfstoffen (Ei- oder zellkulturbasiert) durchgeführt werden.

Für die Versicherten unter 60 Jahren können die Impfstoffe Flucelvax, Influsplit, Influvac, Vaxigrip und Xanaflu verwendet werden. Alle fünf Impfstoffe sind ab 6 Monaten zugelassen.

Grippeimpfstoffe für die Standard-, Indikations- und beruflich bedingte Impfung werden als SSB bezogen. Die Impfstoffe für die zusätzlich vereinbarten Satzungsimpfungen werden auf den Namen des Patienten verordnet (siehe oben). Alle Impfstoffe können in der laufenden Saison nachbestellt werden.