Letzte Änderung: 06.10.2025, 11:00 Uhr

Frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen: Diabetes

Vertrag über die frühzeitige Diagnostik und Behandlung von Begleiterkrankungen des Diabetes mellitus auf der Grundlage des § 140a SGBV

Teilnehmende Krankenkassen:

  • DAK-Gesundheit
  • Techniker Krankenkasse (TK)
  • Kaufmännische Krankenkasse (KKH)
  • BKK Landesverband Nordwest ab 01.10.2025 (Übersicht teilnehmende BKKen)

Vertragsziele

  • durch das frühe Erkennen von Begleiterkrankungen das Auftreten von schwerwiegenden Krankheitsstadien zu verhindern oder zumindest deutlich zu verzögern
  • Beeinträchtigung der Lebensqualität der Betroffenen möglichst lange vermeiden
  • Verhinderung der Progredienz der Erkrankung

Vergütung:

20 € je Screening (1x im Krankheitsfall) / bis zu 40 € im Kalenderjahr für weitere Betreuung bei Befund)

Die Vergütung erfolgt extrabudgetär außerhalb der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung.

Hinweis: Die Teilnahme bspw. am Vertrag DMP Diabetes mellitus Typ 1 oder 2 ist keine Voraussetzung zur Teilnahme an diesem Vertrag.  Dies gilt sowohl für den Arzt als auch den Patienten

Teilnahmeberechtigte Ärzte

  1. Hausärzte, die zugelassen, angestellt oder ermächtigt nach § 73 Abs. 1 a SGB V an der hausärztlichen Versorgung in Nordrhein teilnehmen
  2. Zugelassene oder ermächtigte fachärztlich tätige Internisten