DMP Vertrag Letzte Änderung: 13.08.2021, 10:28 Uhr Lesezeit: 10 Minuten

DMP Diabetes mellitus Typ 2

Diabetes mellitus Typ 2

Im Rahmen dieser Vereinbarung nach § 73a SGB V werden Regelungen für die vertragsärztliche Versorgung von Patienten mit Diabetes mellitus einschließlich der Schnittstellen innerhalb der ärztlichen Versorgungskette und zu der versichernden Krankenkasse definiert, um eine der individuellen Situation des Versicherten angepasste Versorgung zu gewährleisten.