Vertrag Letzte Änderung: 24.08.2023, 12:27 Uhr Lesezeit: 5 Minuten

Amblyopie

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Knappschaft

Mit der Knappschaft hat die KV Nordrhein eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung zur frühzeitigen Entdeckung von Sehschwächen vereinbart.

Anspruchsberechtigt sind alle Kinder zwischen dem 31. bis zum 42. Lebensmonat sowie Kinder, die zu einer Risikogruppe gehören. Zu den Risikofaktoren zählt zum Beispiel, wenn bei den Eltern oder Geschwistern eine diagnostizierte Amblyopie, Schielen, größere Anisometropie oder eine deutliche Hyperopie vorliegen sowie Frühgeburten vor der 37. Schwangerschaftswoche. Bei Risikokindern sollte die Untersuchung bereits stattfinden, wenn die Kinder zwischen sechs und zwölf Monate alt sind.

Teilnehmen können alle niedergelassenen oder angestellten Augenärzte in Nordrhein. Die Vorsorgeuntersuchung umfasst:

  • die Anamnese des Kindes
  • ophthalmologische Familienanamnese
  • Sichtung eventueller Vorbefunde des
    Kinderarztes
  • Visusbestimmung
  • objektive Refraktionsbestimmung
  • Untersuchung auf Stellung der Motilität
  • morphologische Untersuchung
  • ein entsprechendes Abschlussgespräch mit den Erziehungsberechtigten.

Über die Durchführung der Untersuchung wird ein Befundbogen erstellt. Das Original verbleibt in der Praxis, die Kopie erhält der betreuende Kinderarzt über die Erziehungsberechtigten. Sollten die Ergebnisse der Untersuchungen den Verdacht oder das Vorliegen einer Erkrankung bestätigen, sollte das Kind unverzüglich einer gezielten Diagnostik und Therapie zugeführt werden. Den Kindern soll möglichst innerhalb von sieben Tagen nach Kontaktaufnahme ein Untersuchungstermin angeboten werden, die Wartezeit für vorab vereinbarte Termine soll auf maximal 30 Minuten (Notfälle sind vorrangig zu behandeln) begrenzt werden.

Für die Durchführung der Untersuchung erhält der Augenarzt eine Vergütung von 40 Euro zusätzlich zum Regelleistungsvolumen. Die Knappschaft finanziert diese Leistung zusätzlich zur morbiditätsbedingten Gesamtvergütung. Für die Abrechnung verwenden Sie bitte die Symbolnummer 91721. Den Befundbogen gibt es über den Formularversand