Vertrag Letzte Änderung: 05.04.2022, 08:27 Uhr Lesezeit: 10 Minuten
AIDS
Antragsstellung online
Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.
Übersicht der Symbolnummern
Ziele
Die AIDS-Vereinbarung regelt den zusätzlichen Aufwand personeller und sachlicher Mittel bei der Behandlung therapiebedürftiger HIV- / AIDS-infizierter Patienten.
Geltungsbereich
Die AIDS-Vereinbarung gilt für folgende Krankenkassen: AOK Rheinland, Betriebskrankenkassen, Innungskrankenkasse Nordrhein, Landwirtschaftliche Krankenkasse NRW, Bundesknappschaft und Ersatzkassen.
Genehmigung
Die Erbringung und Abrechnung von Leistungen nach der AIDS-Vereinbarung setzt eine Genehmigung durch die Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein voraus.
Voraussetzung
Die nach dieser Vereinbarung tätigen Ärzte müssen persönliche Voraussetzungen für die Abrechnung erfüllen und die erforderlichen fachlichen Nachweise gegenüber der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein vorlegen. Darüber hinaus setzt die AIDS-Vereinbarung für den verantwortlichen Arzt die Teilnahme an einem HIV- / AIDS-Qualitätszirkel einmal pro Quartal voraus.
Diesen Qualitätszirkeln sollen bei dem diesem Krankheitsbild häufig angesprochenen Ärzten und korrespondierenden Berufsgruppen weitere Fachgruppen angehören sowie Pflegedienste, Sozialstationen, Sozialarbeiter, psychosoziale Hilfsorganisationen, Hospize, Selbsthilfegruppen etc.
Die an der Vereinbarung teilnehmenden Ärzte erhalten im Rahmen dieser Vereinbarung für den besonderen Aufwand, der durch die Behandlung therapiebedürftiger HIV- / AIDS-Infizierter anfällt, eine Kostenerstattung.