Pädiatrische Institutsambulanzen (PädIA)

Gruppe Ärzte bei der Diskussion
© Robert Kneschke | Adobe Stock

Seit dem 1. April 2026 gilt eine neue bundesweite Vereinbarung nach § 118b SGB V, die die ambulante Versorgung schwer erkrankter Kinder und Jugendlicher in Pädiatrischen Institutsambulanzen (PädIA) bundesweit einheitlich regelt.

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