Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Zervix-Zytologie

Die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur zytologischen Untersuchung von Abstrichen der Cervix-Uteri (Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie) hat zum Ziel, die Qualität zytologischer Untersuchungen zur Früherkennung des Zervixkarzinoms zu sichern.

Für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie (GOP 01762, 01766, 01826 und 19327) ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Genehmigung zu erhalten:

Fachliche Qualifikation

  • Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung „Pathologie“ oder „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“
  • Nachweis über eine vorangegangene Tätigkeit in einem zytologischen Labor
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Präparateprüfung

Räumliche und apparative Ausstattung der Zytologie-Einrichtung

Die Zytologie-Einrichtung muss über einen zytologischen Arbeitsplatz mit folgender Mindestausstattung verfügen:

  • Annahmebereich
  • Färberaum oder -bereich
  • Mikroskopierraum oder -bereich
  • Archivbereich
  • Lagerbereich

Fortbildung

Der zytologieverantwortliche Arzt muss gegenüber der KV Nordrhein eine themenbezogene Fortbildung von 40 Stunden Dauer jeweils innerhalb von zwei Kalenderjahren nachweisen.

Präparatebefunder

Für die im Zytologie-Labor tätigen Präparatebefunder müssen die fachliche Qualifikation nachgewiesen und entsprechende Fortbildungsnachweise eingereicht werden.

Jahresstatistik

Der zytologieverantwortliche Arzt hat bis zum 31. August des Folgejahres eine Jahresstatistik zu erstellen.

Qualitätssicherungskommission:

  • 2 Gynäkologen / 1 Pathologe

Ansprechpartnerin

Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme

Ab dem 01.10.2020 müssen Untersuchungen, die im Rahmen des organisierten Programms zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung durchgeführt werden, elektronisch dokumentiert werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme

Ab dem 01.10.2020 müssen Untersuchungen, die im Rahmen des organisierten Programms zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung durchgeführt werden, elektronisch dokumentiert werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

Susanne Junge

Shambavi Vasudeva