Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr
Zervix-Zytologie
Die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur zytologischen Untersuchung von Abstrichen der Cervix-Uteri (Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie) hat zum Ziel, die Qualität zytologischer Untersuchungen zur Früherkennung des Zervixkarzinoms zu sichern.
Für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie (GOP 01762, 01766, 01826 und 19327) ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Genehmigung zu erhalten:
Fachliche Qualifikation
- Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung „Pathologie“ oder „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“
- Nachweis über eine vorangegangene Tätigkeit in einem zytologischen Labor
- Erfolgreiche Teilnahme an der Präparateprüfung
Räumliche und apparative Ausstattung der Zytologie-Einrichtung
Die Zytologie-Einrichtung muss über einen zytologischen Arbeitsplatz mit folgender Mindestausstattung verfügen:
- Annahmebereich
- Färberaum oder -bereich
- Mikroskopierraum oder -bereich
- Archivbereich
- Lagerbereich
Fortbildung
Der zytologieverantwortliche Arzt muss gegenüber der KV Nordrhein eine themenbezogene Fortbildung von 40 Stunden Dauer jeweils innerhalb von zwei Kalenderjahren nachweisen.
Präparatebefunder
Für die im Zytologie-Labor tätigen Präparatebefunder müssen die fachliche Qualifikation nachgewiesen und entsprechende Fortbildungsnachweise eingereicht werden.
Jahresstatistik
Der zytologieverantwortliche Arzt hat bis zum 31. August des Folgejahres eine Jahresstatistik zu erstellen.
Qualitätssicherungskommission:
- 2 Gynäkologen / 1 Pathologe
Dokumente zur Genehmigung
-
Antrag Zervix-Zytologie (PDF, 98 KB)
Antrag auf Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie -
Praxisinformation: Qualitätssicherungs-Vereinbarung Zervix-Zytologie (PDF, 98 KB)
Praxisinformation: Qualitätssicherungs-Vereinbarung Zervix-Zytologie -
Praxisinfos: Gynäkologische Zytologie (PDF, 45 KB)
Praxisinfos: Gynäkologische Zytologie -
Hinweis zur Übersendung der Histologien (PDF, 17 KB)
Hinweis zur Übersendung der Histologien
Mehr Infos bei der KBV
Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
Ab dem 01.10.2020 müssen Untersuchungen, die im Rahmen des organisierten Programms zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung durchgeführt werden, elektronisch dokumentiert werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:
Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme
Ab dem 01.10.2020 müssen Untersuchungen, die im Rahmen des organisierten Programms zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung durchgeführt werden, elektronisch dokumentiert werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier: