Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Zervix-Zytologie

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur zytologischen Untersuchung von Abstrichen der Cervix-Uteri (Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie) hat zum Ziel, die Qualität zytologischer Untersuchungen zur Früherkennung des Zervixkarzinoms zu sichern.

Für die Durchführung und Abrechnung von Leistungen nach der Qualitätssicherungsvereinbarung Zervix-Zytologie (GOP 01762, 01766, 01826 und 19327) ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung erforderlich. Folgende Voraussetzungen sind zu erfüllen, um eine Genehmigung zu erhalten:

Fachliche Qualifikation

  • Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung „Pathologie“ oder „Frauenheilkunde und Geburtshilfe“
  • Nachweis über eine vorangegangene Tätigkeit in einem zytologischen Labor
  • Erfolgreiche Teilnahme an der Präparateprüfung

Räumliche und apparative Ausstattung der Zytologie-Einrichtung

Die Zytologie-Einrichtung muss über einen zytologischen Arbeitsplatz mit folgender Mindestausstattung verfügen:

  • Annahmebereich
  • Färberaum oder -bereich
  • Mikroskopierraum oder -bereich
  • Archivbereich
  • Lagerbereich

Fortbildung

Der zytologieverantwortliche Arzt muss gegenüber der KV Nordrhein eine themenbezogene Fortbildung von 40 Stunden Dauer jeweils innerhalb von zwei Kalenderjahren nachweisen.

Präparatebefunder

Für die im Zytologie-Labor tätigen Präparatebefunder müssen die fachliche Qualifikation nachgewiesen und entsprechende Fortbildungsnachweise eingereicht werden.

Jahresstatistik

Der zytologieverantwortliche Arzt hat bis zum 31. August des Folgejahres eine Jahresstatistik zu erstellen.

Qualitätssicherungskommission:

  • 2 Gynäkologen / 1 Pathologe

Ansprechpartnerin

Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme

Ab dem 01.10.2020 müssen Untersuchungen, die im Rahmen des organisierten Programms zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung durchgeführt werden, elektronisch dokumentiert werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

Organisierte Krebsfrüherkennungsprogramme

Ab dem 01.10.2020 müssen Untersuchungen, die im Rahmen des organisierten Programms zur Gebärmutterhalskrebsfrüherkennung durchgeführt werden, elektronisch dokumentiert werden. Weiterführende Informationen erhalten Sie hier:

Susanne Junge

Shambavi Vasudeva