Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Sozialpsychiatrie

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Die Sozialpsychiatrie-Vereinbarung dient der Förderung einer qualifizierten sozialpsychiatrischen Behandlung von Kindern und Jugendlichen in der ambulanten vertragsärztlichen Versorgung. Die Erbringung und Abrechnung von Leistungen nach der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung setzt eine Genehmigung durch die KV Nordrhein voraus.

Anträge zur Teilnahme an der Sozialpsychiatrie-Vereinbarung können von Ärzten mit der Gebietsbezeichnung Kinder- und Jugendpsychiater sowie von Kinderärzten, Nervenärzten und Psychiatern mit mindestens zweijähriger Weiterbildung im Bereich Kinder- und Jugendpsychiatrie gestellt werden.

Darüber hinaus müssen an der Vereinbarung teilnehmende Ärzte eine interdisziplinäre Zusammenarbeit medizinischer, psychologischer, pädagogischer und sozialer Dienste gewährleisten. Daher soll der Arzt ein sogenanntes Praxisteam im Umfang von mindestens 1,5 Vollzeitkräften (Heilpädagoge und Sozialarbeiter) beschäftigen und mit bestimmten komplementären Berufen kooperieren.

Ansprechpartner

Bettina Rabenschlag