Qualität Letzte Änderung: 02.11.2022, 08:47 Uhr

Sozialpädiatrisch orientierte Versorgung

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Kinder- und Jugendärzte benötigen für die Abrechnung der weiterführenden sozialpädiatrisch orientierten Versorgung eine Genehmigung der KV Nordrhein. Sie müssen dafür eine sozialpädiatrische Qualifikation von mindestens 40 Stunden absolviert haben (gemäß dem Curriculum "Entwicklungs- und Sozialpädiatrie für die kinder- und jugendärztliche Praxis" der Bundesärztekammer). Alternativ wird eine ärztliche Tätigkeit von mindestens sechs Monaten – auch im Rahmen der Weiterbildungszeit – in einem Sozialpädiatrischen Zentrum beziehungsweise in einer interdisziplinären Frühförderstelle anerkannt. Die Praxen müssen außerdem mit Logopäden, Physiotherapeuten, Ergotherapeuten, Fachärzten für Kinder- und Jugendpsychiatrie und -psychotherapie sowie einem Sozialpädiatrischem Zentrum kooperieren.

Übergangsregelung bis 30. Juni 2016

In einer Übergangsregelung haben sich KBV und Krankenkassen darauf geeinigt, dass bis zum 30. Juni 2016 die EBM-Nummer 04356 auch ohne Nachweis der Qualifikation berechnungsfähig ist. Voraussetzung dafür ist, dass die Vertragsärzte im Vorjahresquartal und in dem darauffolgenden Quartal in durchschnittlich mindestens 50 Behandlungsfällen pro Quartal die 04355 EBM abgerechnet haben.

Dokumente zur Genehmigung

Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.

Ansprechpartner

Daniela Schomaker