Qualität Letzte Änderung: 07.10.2026, 08:00 Uhr
Schizophrenie
Digitale Antragstellung – ab 1. Oktober 2026 gebührenpflichtig bei alternativer Einreichung
Die KV Nordrhein baut ihre digitalen Services kontinuierlich aus – für mehr Effizienz und eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anliegen. Ab dem 1. Oktober 2026 gilt daher: Anträge, die nicht über das Digitale Antragsportal gestellt werden, unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro. Betroffen sind Einreichungen per Post, E-Mail oder auf anderem Weg.
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung des Digitalen Antragsportals – damit entfällt die Gebühr, und Ihr Antrag wird zügiger bearbeitet.
Die KV Nordrhein und die AOK Rheinland / Hamburg haben zum 1. Januar 2010 eine Vereinbarung zur Langzeitbehandlung von Patienten mit Schizophrenie geschlossen. An diesem Vertrag können Ärzte für Nervenheilkunde bzw. Psychiatrie und Psychotherapie mittels Teilnahmeerklärung teilnehmen, wenn eine Mindestfallzahl von 20 Patienten mit der Diagnose F20 innerhalb eines Quartals nachgewiesen wird.
Die unterschriebene Teilnahmeerklärung senden Sie bitte Ihrer Bezirksstelle.