Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Phototherapeutische Keratektomie (PTK)

Zum 1.10.2007 ist die Qualitätssicherungsvereinbarung zur phototherapeutischen Keratektomie in Kraft getreten.

Teilnahmeberechtigt sind ophthalmochirurgisch tätige Augenärzte, wenn sie die nachstehend aufgeführten Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen:

  1. Fachliche Befähigung:
    1. Nachweis der selbständigen Durchführung von zehn phototherapeutischen Keratektomien mit dem Excimer-Laser durch die Vorlage von „Log-files“ (Papierform oder elektronisch) und/oder weitere Unterlagen, aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffs ersichtlich sind, oder
    2. Nachweis der selbständigen Durchführung von zehn Eingriffen mittels eines Excimer-Lasers durch die Vorlage von „Log-files“ (Papierform oder elektronisch) und/oder weitere Unterlagen, aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffs ersichtlich sind, sowie Teilnahmenachweis an einer mindestens zweistündigen Fortbildung zum Thema PTK
  2. Apparative Voraussetzungen:
    Die sachgerechte Durchführung der PTK erfordert die Verwendung eines Excimer-Lasers, welcher geeignet ist, oberflächliche Anteile der Hornhaut (bis ca. 100 µm Tiefe) durch thermische Laserimpulse abzutragen. Zudem muss das Gerät über eine CE-Kennzeichnung gemäß dem Medizinproduktegesetz verfügen und für die PTK geeignet sein.

Ansprechpartner

Jennifer Schuster

Adriana Labiak