Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr
Phototherapeutische Keratektomie (PTK)
Zum 1.10.2007 ist die Qualitätssicherungsvereinbarung zur phototherapeutischen Keratektomie in Kraft getreten.
Teilnahmeberechtigt sind ophthalmochirurgisch tätige Augenärzte, wenn sie die nachstehend aufgeführten Genehmigungsvoraussetzungen erfüllen:
- Fachliche Befähigung:
- Nachweis der selbständigen Durchführung von zehn phototherapeutischen Keratektomien mit dem Excimer-Laser durch die Vorlage von „Log-files“ (Papierform oder elektronisch) und/oder weitere Unterlagen, aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffs ersichtlich sind, oder
- Nachweis der selbständigen Durchführung von zehn Eingriffen mittels eines Excimer-Lasers durch die Vorlage von „Log-files“ (Papierform oder elektronisch) und/oder weitere Unterlagen, aus denen der Operateur, der behandelte Patient und die Art des Eingriffs ersichtlich sind, sowie Teilnahmenachweis an einer mindestens zweistündigen Fortbildung zum Thema PTK
- Apparative Voraussetzungen:
Die sachgerechte Durchführung der PTK erfordert die Verwendung eines Excimer-Lasers, welcher geeignet ist, oberflächliche Anteile der Hornhaut (bis ca. 100 µm Tiefe) durch thermische Laserimpulse abzutragen. Zudem muss das Gerät über eine CE-Kennzeichnung gemäß dem Medizinproduktegesetz verfügen und für die PTK geeignet sein.
Dokumente zur Genehmigung
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Antrag auf Genehmigung der phototherapeutischen Keratektomie (PTK) (PDF, 163 KB)
Antrag auf Genehmigung der phototherapeutischen Keratektomie (PTK) -
Gerätebogen Excimer-Laser für die phototherapeutische Keratektomie (PTK) (PDF, 154 KB)
Gerätebogen Excimer-Laser für die phototherapeutische Keratektomie (PTK)