Qualität Letzte Änderung: 08.09.2022, 15:15 Uhr
Palliativversorgung
Teilnahmevorraussetzungen für Ärzte: Wer als betreuender Haus- oder Facharzt an den Verträgen zur Palliativversorgung teilnehmen möchte, muss die 40-stündige Kursweiterbildung Palliativmedizin (Curriculum der Deutschen Gesellschaft für Palliativmedizin und Bundesärztekammer) absolviert haben.
Der qualifizierte Palliativarzt (QPA) qualifiziert sich durch die Zusatzweiterbildung Palliativmedizin der Ärztekammer.
Ab dem 1. Oktober 2017 sind aufgrund des im vergangenen Jahres in Kraft getretenen Hospiz- und Palliativgesetzes weitere Leistungen der Allgemeinen Ambulanten Palliativversorgung (AAPV) in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen worden.
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