Qualität Letzte Änderung: 08.11.2022, 10:32 Uhr

Otoakustische Emissionen

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Messungen otoakustischer Emissionen nach den GOP 09324 oder 20324 EBM sind nach den Richtlinien „Methoden vertragsärztliche Versorgung“ genehmigungspflichtig. Anträge zur Durchführung und Abrechnung der Bestimmung otoakustischer Emissionen können nur von Ärzten mit der Gebietsbezeichnung „Hals-Nasen-Ohrenheilkunde“ oder der „Phoniatrie und Pädaudiologie“ gestellt werden. Darüber hinaus muss der Arzt eine Gewährleistungsgarantie für das benutzte Gerät vorlegen, welche die in der Richtlinie beschriebenen Bedingungen umfasst.

Dokumente zur Genehmigung

Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.

Ansprechpartner

Sabine Magosch

Tanja Weecks