Qualität Letzte Änderung: 07.10.2026, 08:00 Uhr

MRSA

Antrag online stellen

Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

zum Antragsportal

Digitale Antragstellung – ab 1. Oktober 2026 gebührenpflichtig bei alternativer Einreichung

Die KV Nordrhein baut ihre digitalen Services kontinuierlich aus – für mehr Effizienz und eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anliegen. Ab dem 1. Oktober 2026 gilt daher: Anträge, die nicht über das Digitale Antragsportal gestellt werden, unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro. Betroffen sind Einreichungen per Post, E-Mail oder auf anderem Weg.

Wir empfehlen Ihnen die Nutzung des Digitalen Antragsportals – damit entfällt die Gebühr, und Ihr Antrag wird zügiger bearbeitet.

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Zum 01.07.2016 tritt die Qualitätssicherungsvereinbarung MRSA in Kraft. Sie regelt, welche Anforderungen Ärzte zur Ausführung und Abrechnung von Leistungen des Abschnitts 30.12 EBM „Spezielle Diagnostik und Eradikationstherapie im Rahmen von MRSA“ erfüllen müssen.

Die QS-Vereinbarung sieht eine Übergangsregelung vor. Sie gilt für Ärzte, die vor Inkrafttreten der neuen QS-Vereinbarung berechtigt waren, MRSA-Leistungen des Abschnitts 30.12 EBM in der vertragsärztlichen Versorgung abzurechnen. Diese Ärzte erhalten eine Genehmigung, wenn sie diese innerhalb von 6 Monaten nach Inkrafttreten der Vereinbarung – also bis spätestens Ende 2016 – bei der Kassenärztlichen Vereinigung beantragen. Bis dahin können die Leistungen weiterhin abrechnet werden.“

Dokumente zur Genehmigung

Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.

Ansprechpartner

KV Nordrhein Serviceteam