Qualität Letzte Änderung: 07.10.2026, 08:00 Uhr
Mammographie (kurativ)
Digitale Antragstellung – ab 1. Oktober 2026 gebührenpflichtig bei alternativer Einreichung
Die KV Nordrhein baut ihre digitalen Services kontinuierlich aus – für mehr Effizienz und eine schnellere Bearbeitung Ihrer Anliegen. Ab dem 1. Oktober 2026 gilt daher: Anträge, die nicht über das Digitale Antragsportal gestellt werden, unterliegen einer Bearbeitungsgebühr von 40,00 Euro. Betroffen sind Einreichungen per Post, E-Mail oder auf anderem Weg.
Wir empfehlen Ihnen die Nutzung des Digitalen Antragsportals – damit entfällt die Gebühr, und Ihr Antrag wird zügiger bearbeitet.
Grundlage für die Erteilung einer Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von Mammographien ist die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur kurativen Mammographie (Mammographie-Vereinbarung).
Mehr Infos bei der KBV
Mammographie-Prüfung: Abschnitt C und D
Ärzte, die eine Genehmigung zur Durchführung und Abrechnung von mammographischen Leistungen in der vertragsärztlichen Versorgung beantragen, müssen unter anderem erfolgreich an der Beurteilung einer Fallsammlung teilgenommen haben. Sie sind verpflichtet, sich weiterhin an einem Verfahren zur Selbstüberprüfung zu beteiligen. Die Selbstüberprüfung erfolgt im Abstand von 24 Monaten.
Auch mammographierende Ärzte in Brustkrebszentren haben die Möglichkeit, ihre fachliche Befähigung bei einer Kassenärztlichen Vereinigung durch eine regelmäßige Teilnahme an der Beurteilung einer Fallsammlung nachzuweisen. Die Beurteilung richtet sich nach Abschnitt D der Mammographie-Vereinbarung.