Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Langzeit-EKG-Untersuchungen

Die Durchführung von Langzeit-EKG-Untersuchungen nach den GOP 03322, 03241, 04322, 04241, 13252, 13253, 27322 und 27323 ist genehmigungspflichtig und erfordert eingehende Kenntnisse des Arztes in der Elektrokardiographie mit der Fähigkeit, auch seltene Rhythmusstörungen unter erschwerten Bedingungen zu erkennen. Diese Befähigung gilt durch die Berechtigung zum Führen der Gebietsbezeichnung „Innere Medizin“ oder durch den Nachweis über die selbständige Durchführung und Auswertung von mindestens 100 Langzeit-EKG-Untersuchungen als nachgewiesen. Zum Nachweis der apparativen Voraussetzungen wird die Vorlage einer Gewährleistungsgarantie des Herstellers bezüglich der geforderten Parameter verlangt.

Qualitätssicherungskommission:

  • Es besteht jeweils eine Kommission bei der Bezirksstelle Köln und der Bezirksstelle Düsseldorf mit jeweils 3 Mitgliedern.

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