Qualität Letzte Änderung: 05.03.2021, 11:08 Uhr
Kernspintomographie
In dieser Qualitätssicherungsvereinbarung gemäß § 135 Abs. 2 SGB V werden u. a. die Voraussetzungen an die fachliche Befähigung für die allgemeine Kernspintomographie (MRT) und die Voraussetzungen an die fachliche Befähigung für die Kernspintomographie der Mamma (MRM) geregelt.
Danach kann ein Arzt allgemeine kernspintomographische Leistungen ausführen und abrechnen, wenn er zum Führen der Gebietsbezeichnung Diagnostische Radiologie, Radiologische Diagnostik, Radiologie, Nuklearmedizin, Kinderradiologie oder Neuroradiologie berechtigt ist. In den einzelnen Fachgebieten ist eine bestimmte Anzahl von Untersuchungen nachzuweisen. Soweit die Weiterbildungsordnung in einem Fachgebiet nicht eingehende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten vorschreibt, muss zusätzlich der Nachweis über eine 24-monatige ganztägige Tätigkeit in der kernspintomographischen Diagnostik geführt werden. Zusätzlich ist die Teilnahme an einem Kolloquium erforderlich.
Die fachliche Befähigung zur Durchführung der Magnetresonanz-Mammographie ist zwingend in einem Kolloquium nachzuweisen. Die Genehmigung ist zusätzlich an die Erbringung einer bestimmten Anzahl dieser Leistung pro Jahr gebunden.
MR-Angiographie
Am 01.10.2007 ist die Vereinbarung von Qualitätssicherungsmaßnahmen nach § 135 Abs. 2 SGB V zur MR-Angiographie (Qualitätssicherungsvereinbarung zur MR-Angiographie) in Kraft getreten, die Grundlage für die Erteilung von Genehmigungen zur Durchführung von MR-Angiographien ist.
Qualitätssicherungskommission:
- 3 Mitglieder
Dokumente zur Genehmigung
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Antrag auf Genehmigung von Kernspintomographie und MR-Angiographie (PDF, 251 KB)
Antrag auf Genehmigung von Kernspintomographie und MR-Angiographie -
Anlage zum Antrag Kernspintomographie, MR-Angiographie - Gewährleistungsgarantie (PDF, 299 KB)
Anlage zum Antrag Kernspintomographie und MR-Angiographie -
Meldung der Inbetriebnahme eines neuen Kernspintomographen (bei bereits vorhandener Kernspintomographie- und/oder MR-Angiographie-Genehmigung (PDF, 204 KB)
Mehr Infos bei der KBV
weitere Informationen
Konsensuspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie (DGK) und der Deutschen Röntgengesellschaft (DRG)