Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr
Homöopathie
Voraussetzung für die Teilnahme als Vertragsarzt zur Erbringung entsprechender Leistungen ist entweder die Zusatzbezeichnung bzw. Zusatzweiterbildung Homöopathie oder das Homöopathie-Diplom des Deutschen Zentralvereins homöopathischer Ärzte (DZVhÄ). Außerdem ist die regelmäßige Teilnahme an homöopathischen Fortbildungen oder Qualitätszirkeln nötig.