Qualität Letzte Änderung: 08.11.2022, 10:31 Uhr

Hörgeräteversorgung/Hörgeräteversorgung Kinder

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Die Verpflichtung zur Übermittlung der Dokumentation Hörgeräteversorgung / Hörgeräteversorgung Kinder Ist bis auf weiteres ausgesetzt.

Zum 1.4.2012 in der Fassung vom 01.04.2019 ist die neue bundesweite Qualitätssicherungsvereinbarung Hörgeräteversorgung in Kraft getreten. Damit wird die Durchführung und Abrechnung von Leistungen der Versorgung schwerhöriger Patienten (Jugendliche und Erwachsene) mit Hörgeräten in der vertragsärztlichen Versorgung nach GOP 09372 bis 09375 und 20372 bis 20375 EBM genehmigungspflichtig.

Antragsberechtigt sind:

  • Fachärzte für Hals-Nasen-Ohrenheilkunde
  • Fachärzte für Sprach-, Stimm- und kindlichen Hörstörungen sowie Fachärzte für Phoniatrie und Pädaudiologie

Dokumente zur Genehmigung

Wenn Sie noch kein Mitglied der KV Nordrhein sind besteht die Möglichkeit das folgende Antragsformular zu verwenden.

Ansprechpartner

Sabine Magosch

Tanja Weecks