Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Hepatitis C

Ziel des Strukturvertrages zur Erhöhung der Versorgungsqualität von chronisch Hepatitis C- (HCV)-Infizierten ist, eine am individuellen Krankheitsverlauf abgestimmte, qualitätsgesicherte und passgenaue Behandlung nach allgemeinem Stand der medizinischen Erkenntnisse durch therapieerfahrene Ärzte zu etablieren. Für die Erbringung und Abrechnung von Leistungen nach dem Hepatitis-C-Vertrag ist eine Genehmigung durch die KV Nordrhein erforderlich. Um an dem Vertrag teilnehmen zu können, sind folgende Voraussetzungen zu erfüllen.

Fachliche Qualifikation

Teilnahmeberechtigt sind folgende im Bereich der KV Nordrhein zugelassene / ermächtigte Ärzte:

  • mit der Facharztbezeichnung für Innere Medizin, Schwerpunkt Gastroenterologie oder
  • mit der Genehmigung zur Teilnahme an der Qualitätssicherungsvereinbarung HIV/Aids nach § 135 Absatz 2 SGB oder
  • mit der Zusatzbezeichnung „Infektiologie“ (LÄK oder DGI) oder
  • mit der Zusatzbezeichnung „Suchtmedizinische Grundversorgung“ (BÄK)

Vergütung

Die teilnehmenden Ärzte rechnen ihre Leistung patientenbezogen mit nachfolgenden Symbolnummern ab:

Symbolnummer Leistungstext Vergütung
91780 Betreuungspauschale je Quartal für Patienten mit einer chronischen Hepatitis-C-Infektion (gesicherte Diagnose mit Zusatzkennzeichen gemäß ICD-10) 80 Euro
91781 Durchführung eines Zweitmeinungsverfahrens (einschließlich Gutachtenerstellung) / einmal je Krankheitsfall 35 Euro

Ansprechpartner

Benjamin Nahlmann

Marion Templin