Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr

Dünndarm-Kapselendoskopie

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Die Qualitätssicherungsvereinbarung zur Abklärung obskurer gastrointestinaler Blutungen mittels Dünndarm-Kapselendoskopie (QS-Vereinbarung Dünndarm-Kapselendoskopie) ist zum 1. Juli 2014 in Kraft getreten.

Die Untersuchung dürfen Fachärzte für Innere Medizin und Gastroenterologie sowie Fachärzte für Kinder- und Jugendmedizin mit Zusatzweiterbildung Kinder-Gastroenterologie durchführen. Sie benötigen dafür eine Genehmigung ihrer Kassenärztlichen Vereinigung. Die Anforderungen, die Vertragsärzte erfüllen müssen, sind in der neuen Qualitätssicherungsvereinbarung Dünndarm-Kapselendoskopie festgelegt.

Der Bewertungsausschuss hat für die Durchführung und Auswertung der Kapselendoskopie zwei Gebührenordnungspositionen (GOP) für Erwachsene und für Kinder definiert und in den Einheitlichen Bewertungsmaßstab (EBM) aufgenommen:

  • Durchführung der Untersuchungen Kinder GOP 04528, Erwachsene GOP 13425
  • Auswertung der Untersuchung Kinder GOP 04529, Erwachsene GOP 13426

Ansprechpartner

Walentina Rößner

Christiane Sybertz

Svenja Frings