Qualität Letzte Änderung: 10.06.2020, 09:17 Uhr
Chirotherapie
Gezielte chirotherapeutische Eingriffe können an der Wirbelsäule und/oder an den Extremitätengelenken (30200 und 30201 EBM) zu Lasten der gesetzlichen Krankenversicherung vom Arzt durchgeführt und abgerechnet werden. Voraussetzung ist der Nachweis einer besonderen fachlichen Qualifikation. Der Vertragsarzt muss über die Berechtigung zum Führen der Zusatzbezeichnung „Chirotherapie“ verfügen.