Qualität Letzte Änderung: 24.08.2023, 12:17 Uhr

Balneophototherapie

Antragsstellung online

Für Mitglieder der KV Nordrhein besteht die Möglichkeit den Antrag über das neue Digitale Antragsportal zu stellen. Melden Sie sich hierfür ganz einfach mit Ihren Zugangsdaten für das KVNO-Portal an.

Zum Digitalen Antragsmanagement

Kurzanleitung für das Digitale Antragsmanagement (PDF)

Seit 1. Oktober 2010 ist die Balneophototherapie zur Behandlung der Psoriasis (Schuppenpflechte) in den Katalog der EBM-Leistungen aufgenommen. Das Verfahren wurde 2008 durch den Gemeinsamen Bundesausschuss für die Psoriasis zugelassen. Die Balneophototherapie kombiniert Wannenbäder in einer speziellen (Salz-)Lösung mit UV-Lichttherapie, die entweder während oder nach dem Bad angewendet wird. Die Behandlung kann als synchrone oder asynchrone Photosoletherapie oder als Bade-PUVA-Therapie erfolgen.

Die Leistung, die ausschließlich Fachärzte für Haut- und Geschlechtskrankheiten erbringen dürfen, ist an eine Qualitätssicherungsvereinbarung gekoppelt. Um sie abrechnen zu dürfen, ist eine Genehmigung der KV Nordrhein nötig.

Außerdem müssen die Dermatologen, die diese Leistung erbringen möchten, Erfahrungen in der Durchführung der Balneophototherapie durch den Nachweis von mindestens 20 abgeschlossenen Behandlungszyklen, davon mindestens 5 zur Photosoletherapie und mindestens 5 zur Bade-PUVA-Therapie belegen.

Die Vereinbarung legt zudem Anforderungen an den technischen Zustand der Bestrahlungsgeräte fest, die regelmäßig gewartet werden müssen und an die Räumliche Ausstattung.

Ansprechpartner

Sabine Adams

Petra Oymann